11. März 2009

Bluewin.ch

Andreas Gross: «Das Volk hat nur das letzte Wort, wenn der Volkswille auch tatsächlich umgesetzt werden kann»


Der Souverän soll nicht länger über Volksinitiativen abstimmen müssen, die sich nicht wortgetreu umsetzen lassen. Der National­rat will deshalb die Kriterien der Ungültigkeit erweitern. Auch der Bundesrat soll die Problematik prüfen.

Es gibt Initiativen, die nicht gegen zwingendes Völkerrecht, wohl aber materiell gegen den Grundrechtsschutz oder gegen Verfahrensgarantien des Völkerrechts verstossen. Solche Begehren - wie in jüngerer Zeit die Verwahrungsinitiative - sind gültig zu erklären, obschon sie nicht oder nur partiell umgesetzt werden können.

Mit 96 zu 72 Stimmen hiess der Nationalrat eine parlamentarische Initiative gut, mit der Daniel Vischer (Grüne/ZH) die Ungültigkeitskriterien in der Verfassung ergänzen möchte. Nach Ansicht der knappen Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) und nun auch des Plenums geht es dabei um die Glaubwürdigkeit der Demokratie.

Ganz anders sah dies die starke Kommissionsminderheit, die erfolglos Nichteintreten beantragte. Die Ausweitung der Ungültigkeitskriterien bringe eine Unschärfe in die Verfassung und sei Totengräberei an der direkten Demokratie, sagte Hans Fehr (SVP/ZH): «Das Volk muss ohne Wenn und Aber das letzte Wort haben.»

Laut SPK-Sprecher Andreas Gross (SP/ZH) kann das Volk das letzte Wort freilich nur haben, wenn sein Wille auch vollzogen wird. Die Kommission wird die neuen Ungültigkeitskriterien nun ausarbeiten müssen. Für später stellt sie auch zur Diskussion, über die Gültigkeit von Initiativen statt des Parlaments das Bundesgericht entscheiden zu lassen.

Die Problematik beschäftigt auch den Bundesrat, denn in den letzten Jahren haben die Initativen mit strittiger Gültigkeit deutlich zugenommen. Sollte eine völkerrechtskonforme Umsetzung einmal nicht möglich sein, müsste die Schweiz die betroffenen Verträge neu aushandeln oder kündigen, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.


Kontakt mit Andreas Gross



Nach oben

Zurück zur Artikelübersicht