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27. Nov. 2007
Pressekonferenz
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Zur Alpeninitiative
Schützt der Bundesrat die Alpen, schützt er auch die Direkte Demokratie -
Beschädigt der Bundesrat die Alpen, würde auch die Direkte Demokratie
beschädigt.
Textbeitrag von Andreas Gross
Zwischen 1949 und 1982 fand gar nie eine eidgenössische Volksinitiative die
Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden und der Kantone. Dies liess damals
gar manche trotz der indirekten Wirkungen von Volksinitiativen an deren Sinn
und Zweck zweifeln.
Seit 1982 haben 8 Volksinitiativen bei den Stimmenden und den Kantonen eine
Mehrheit gefunden. Die Zustimmung zur Alpeninitiative zum Schutze des
Alpengebietes vor dem Transitverkehr im Frühjahr 1994 war unter allen acht
siegreichen Volksinitiativen der letzten 25 Jahre wahrscheinlich die
grösste politische Überraschung. Gleichzeitig erwies sich dieser
Volksentscheid aber auch als besonders weitsichtig, zukunftsträchtig und für
ganz Europa umweltpolitisch als wegweisend. Seither hat die Mehrheit der
Stimmberechtigten ebenso wie das Parlament in verschiedenen
verkehrspolitischen und umweltpolitischen Abstimmungen den damaligen
Entscheid direkt und indirekt bekräftigt.
Erweckt der Bundesrat nun auch nur den geringsten Zweifel an seiner
entschiedenen Bereitschaft, den 1994 durch Volk und Stände beschlossenen
Verfassungsartikel zum Schutz der Alpen und zur Verlagerung des
alpenquerenden Verkehrs auf die Schiene zu erfüllen und ihn als Auftrag zu
verstehen, so untergräbt er auch die hohe Legitimität der Direkten
Demokratie und würde viele Bürgerinnen und Bürger veranlassen auch noch an
deren Gültigkeit zu zweifeln. Bei allem, was er tut, muss sich der
Bundesrat dieser Verantwortung bewusst sein.
Die Schweizerinnen und Schweizer sind die einzigen in Europa, die auf die
Frage, weshalb sie stolz sind auf ihr Land, in ihrer Antwort auf das
politische System verweisen und die Möglichkeiten, die ihnen dieses
bezüglich Mitwirkung und Mitgestaltung des Gemeinwesens bietet. Kann nicht
mehr länger als selbstverständlich gelten, dass Regierung und Parlament
alles tun, um der Verfassung und vor allem den immer noch relativ seltenen,
ganz, das heisst von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiativen
nachzuleben , dann würde das bis heute geltende allgemeine Vertrauen in
unsere Direkte Demokratie ganz wesentlich erschüttert. Bis heute war dies so
gross, dass auf Bundesebene eine direkte Verfassungsgerichtsbarkeit
mehrheitlich als unnötig erachtet worden ist. Doch auch dies kann sich
ändern.
Der Bundesrat hat auch deswegen eine ganz besondere Verantwortung, als der
1994 angenommene Verfassungsartikel ihm in den Übergangsbestimmungen die
Kompetenz übertrug, bei Bedarf auch auf dem Verordnungsweg die notwendigen
zielführenden, das heisst verkehrsverlagernden Massnahmen durchsetzen zu
dürfen. Dies war und ist ausserordentlich. Der Bundesrat hat die
Stimmberechtigten im Abstimmungsbüchlein ausdrücklich auf diese seine
mögliche Kompetenz aufmerksam gemacht. So beschrieb er auch in der Botschaft
zur Alpen-Initiative den Willen der Initianten, der dann zum Volkswillen
geworden ist, richtigerweise: «Offenbar soll damit (mit dem Verordnungsweg)
ermöglicht werden, die notwendigen Massnahmen unverzüglich in die Tat
umzusetzen.»
Doch gehandelt hat der Bundesrat nicht entsprechend dieser Worte und
Ankündigungen. Er liess die Frist von 2004 verstreichen, und die neue, vom
Parlament als flankierende Massnahme zum Landverkehrsabkommen gesetzte Frist
von 2009 droht ebenfalls vorbeizugehen, ohne dass das Ziel erreicht wird.
Ebenso läuft jetzt die im Verkehrsverlagerungsgesetz von 1999 gesetzte Frist
von Ende 2006 aus.
Schärfere Massnahmen sind also dringend. Dies wird auch durch andere
bundesrätliche Absichtserklärungen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und
der Reduktion der Schadstoffbelastung unterstrichen.
Die Dringlichkeit der zu ergreifenden verkehrsverlagernden Massnahmen kann
folglich formell wie inhaltlich nicht bestritten werden. Umso mehr bietet
sich der seit 1994 in der Verfassung vorgesehene Verordnungsweg zu deren
Realisierung an.
Sollte der Bundesrat Zweifel haben am Ergreifen dieses ihm von der
Verfassung geebneten Weges, dann muss er sich vor dem Parlament sehr
eingehend erklären und eventuell eines besseren belehren lassen. Alles
andere würde das Vertrauen in die Direkte Demokratie nachhaltig erschüttern.
Dies können wir uns aber angesichts anderer Krisen der Demokratie nicht auch
noch leisten.
Deshalb lässt sich mit Fug und Recht behaupten: Tut der Bundesrat das, was
die Verfassung ihm zum Schutz der Alpen ermöglicht, so erweist er auch der
Direkten Demokratie den besten Dienst. Lebt er dem Willen der Schweizer
Stimmberechtigten zum Schutz der Alpen weniger entschieden nach, dann
untergräbt der Bundesrat auch das allgemeine Vertrauen der meisten
Stimmberechtigten in den Sinn und den Respekt gegenüber der Direkten
Demokratie.
Andreas Gross
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