18. Nov. 2006

Tages-Anzeiger

Andreas Gross muss antraben

Das Büro des Nationalrats will den Zürcher SP-Vertreter zu den Vorwürfen von Bundesrat Christoph Blocher anhören. Ein Verweis wegen einer Indiskretion droht aber auch zwei Grünen.

Von Bruno Vanoni, Bern

Das 13-köpfige Leitungsgremium des Nationalrats, Büro genannt, hat gestern noch keinen Entscheid über den Antrag von Justizminister Christoph Blocher gefällt, aufsichtsrechtlich gegen den Zürcher SP-Nationalrat Andreas Gross vorzugehen. Wie Informationschef Mark Stucki auf Anfrage bekannt gab, soll Gross an einer der nächsten Bürositzungen angehört werden. Dieses «rechtliche Gehör» muss gewährt werden, bevor eine Disziplinarmassnahme gegen ein Parlamentsmitglied beschlossen werden darf.

SVP in Kommission abgeblitzt

Das Parlamentsgesetz sieht für schwer wiegende Verstösse gegen die Vertraulichkeit von Kommissionssitzungen einen Verweis oder einen befristeten Ausschluss aus den Kommissionen vor. Sollte das Ratsbüro eine solche Sanktion beschliessen, könnte sich Andreas Gross dagegen wehren und darüber eine Abstimmung im Nationalratsplenum verlangen. In der Staatspolitischen Kommission (SPK) hat er gestern einen Antrag der SVP abgewehrt, die ihn zu einer Entschuldigung zwingen wollte. Der Grund: SPK-Präsident Gross hatte nicht geschwiegen, als ein vertrauliches Kommissionsprotokoll publik wurde. Er sagte vielmehr, ein Auftritt Blochers in der Kommission habe den Eindruck erweckt, er halte die Afrikaner für «faul». Zudem habe sich Blocher an der Grenze zum Rassismus bewegt.

Mit diesen Äusserungen habe Gross der Indiskretion zusätzliche Aufmerksamkeit verschafft, stellte die SPK vor Monatsfrist fest - in Abwesenheit von Gross, der damals am Uno-Hauptsitz weilte. Gestern nun habe Gross in einer zweiten, harten, aber fairen Aussprache diese Kritik der Kommission akzeptiert, sagte Vizepräsident Gerhard Pfister (CVP, ZG). Für die SPK sei die Angelegenheit damit erledigt. Sie nahm denn auch keine Stellung zum Vorwurf von Bundesrat Blocher, Gross habe Ehrverletzung und eine Indiskretion begangen und ihn rassistischer Handlungen bezichtigt. Es sei Sache des Büros, über Blochers Antrag auf eine Untersuchung zu entscheiden, sagte Pfister.

Gross rügte grüne Indiskretion

Pikanterweise hat das Ratsbüro zur Zeit über einen zweiten Brief zu befinden, der eine Indiskretion beanstandet und zu Disziplinarmassnahmen führen könnte. Verfassen musste diese Eingabe ausgerechnet SPK-Präsident Gross, auf Geheiss seiner Kommission. Gerichtet ist sie gegen die beiden grünen Nationalräte Ueli Leuenberger (GE) und Louis Schelbert (LU), die im September einen SPK-Entscheid publik gemacht und als «Handstreich gegen Transparenz» gebrandmarkt hatten. Konkret hatte die bürgerliche Kommissionsmehrheit damals beschlossen, doch keine Offenlegung der finanziellen Interessenbindungen zu beantragen. Sie kam damit auf ihren Entscheid vom Herbst 2005 zurück, dass Parlamentarier künftig Einkünfte aus Mandaten deklarieren sollten. Das Ratsbüro hat gestern laut Mark Stucki beschlossen, die beiden grünen Urheber dieser Indiskretion ebenfalls an einer kommenden Sitzung zu befragen.



Blocher versus Gross

Blick, 17.11.2006

BERN –SP-Nationalrat Andreas Gross muss vor dem Büro des Nationalrats antraben. Er soll Stellung nehmen, warum er die kritischen Aussagen von Christoph Blocher ausgeplaudert hat.

«Faule Afrikaner» soll er gesagt haben. So siehts Andreas Gross. Falsch, sagt Christoph Blocher. Die jahrzehntelange Entwicklungshilfe habe die Situation in Afrika nicht verbessert, sei seine Aussage gewesen. Ein Disput zwischen SP-Nationalrat und SVP-Bundesrat entbrannte. So oder so eine Indiskretion aus der Sitzung der staatspolitischen Kommission.

Mit Folgen: Nun will das Büro des Nationalrats Andreas Gross anhören. Blocher habe den Nationalratspräsidenten in einem Brief ersucht, gegen Gross vorzugehen.

Das Büro habe nun entschieden, den Zürcher SP-Nationalrat in nächster Zeit einzuladen und anzuhören, sagte der Informationsbeauftragte der Parlamentsdienste, Mark Stucki.

Blocher habe gebeten, die Sache anzuschauen und allenfalls zu reagieren. Eine explizite Massnahme habe der Justizminister nicht gefordert. Laut Stucki sieht Artikel 13 des Parlamentsgesetzes Disziplinarmassnahmen vor. Dazu gehörten generell ein Verweis oder der Ausschluss von einer bestimmten Anzahl Sitzungen.


Andreas Gross



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