17. Nov. 2006

Tages-Anzeiger
Zürich

Bundesrat Christoph Blocher nimmt
Nationalrat Andreas Gross ins Visier

Schweres Geschütz gegen Kritiker

Christoph Blocher beantragt der Leitung des Nationalrats, gegen seinen Kontrahenten Andreas Gross rechtlich vorzugehen. Möglich wäre ein Verweis oder ein Kommissionsausschluss.

Von Bruno Vanoni, Bern

Der Zürcher SP-Nationalrat Andreas Gross habe «mehrere strafbare Handlungen begangen». Das hat Bundesrat Christoph Blocher am 19. Oktober eingeschrieben dem Nationalratspräsidenten mitgeteilt. Im zweiseitigen Brief an Claude Janiak (SP, BL) stellt der Justizminister gleich selber abschliessend fest, welche Straftaten Gross begangen haben soll: Ehrverletzung und Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen.

Retourkutsche für Afrika-Disput

Der Vorwurf geht auf eine Indiskretion aus der Staatspolitischen Kommission (SPK) zurück, die Gross präsidiert. Die Zeitung «Le Matin Dimanche» hatte Mitte Oktober aus dem vertraulichen Protokoll der SPK-Sitzung zitiert, an der Christoph Blocher die Entwicklungshilfe für Afrika schlechtgeredet hatte. Mit dieser Indiskretion konfrontiert, hatte Gross die Publikation bedauert und auf die Vertraulichkeit der Kommissionsberatung hingewiesen. Er schilderte jedoch, welchen Eindruck Blochers Aussagen und Gesten bei ihm hinterlassen hätten: Die Afrikaner seien «faul» und für ihre Armut «selbst verantwortlich». Solche Worte finden sich nicht im Protokoll. In seinem Brief an den Nationalratspräsidenten macht Bundesrat Blocher nun geltend, Gross habe ihn «falsch wiedergegeben» und ihn «rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen bezichtigt». Das Leitungsgremium des Nationalrats, Büro genannt, solle die Sache «aufsichtsrechtlich untersuchen».

Geheimniskrämer und Präzedenzfälle

Dass es diesen Antrag gibt, will offiziell niemand bestätigen - obwohl er nicht als vertraulich gekennzeichnet und längst ans 13-köpfige Büro verteilt worden ist. Es setzt sich zusammen aus dem Ratspräsidium, den Stimmenzählern und den Spitzen aller Fraktionen. Präsident Janiak wollte vor der heutigen Bürositzung nichts sagen. Mark Stucki vom Informationsdienst des Parlaments darf nicht einmal bestätigen, dass Blochers Antrag traktandiert ist.

Er äussere sich nicht zu Indiskretionen, sagt auch Blochers Informationschef Livio Zanolari. So bleibt auch die Frage unbeantwortet, ob der Justizminister wegen der behaupteten Ehrverletzung weitere rechtliche Schritte unternommen hat oder erwägt. Klar ist nur, dass das angerufene Büro rechtlich nur zwei «Disziplinarmassnahmen» zur Verfügung hat: Es kann einem Ratsmitglied, das «in schwer wiegender Weise» gegen Verfahrensvorschriften verstösst oder das Amtsgeheimnis verletzt, einen Verweis erteilen. Oder es kann maximal sechs Monate Ausschluss aus den Kommissionen verfügen. Seit diese Sanktion vor drei Jahren gesetzlich eingeführt wurde, ist es noch nie dazu gekommen. Verweise hingegen hat es 2003 gegeben: Der Tessiner Lega-Nationalrat Giuliano Bignasca wurde für seine Aussage gerügt, die Grünen seien auszulöschen wie der ermordete Ministerpräsident Serbiens. Und der Berner SVP-Nationalrat Hermann Weyeneth erhielt einen Verweis, weil er Informationen aus einem Kommissionsgutachten herausgegeben hatte. In andern Fällen wurden ähnliche Indiskretionen weder untersucht noch gerügt. Und Kommissionspräsidenten geben nach Sitzungen oft freimütig bekannt, welche Positionen der anwesende Bundesrat vertreten hat.

Er habe «weder das Protokoll weitergegeben noch daraus zitiert», weist Andreas Gross die Deliktvorwürfe Blochers zurück: «Von Ehrverletzung und Veröffentlichung geheimer Verhandlungen kann nicht die Rede sein.» Er habe Blocher nie, wie behauptet, «fremdenfeindlicher Handlungen bezichtigt». Er habe nur gesagt, dass Blochers Rede mit Blick aufs Antirassismusgesetz «nicht über alle Zweifel erhaben gewesen sei». Diese Formulierung habe Georg Kreis, der Präsident der Antirassismuskommission, mittlerweile als «wasserdicht» bezeichnet.

Gelogen und Nationalrat verleumdet

Der SP-Nationalrat wirft dem SVP-Bundesrat vor, ihm Dinge in den Mund zu legen, die er nie gesagt habe. Er belegt dies mit Blochers Rede vor den SVP-Delegierten am 21. Oktober: Blocher behauptete damals, Gross habe ihm im Radio eine Verletzung der Antirassismus-Strafnorm vorgeworfen. «Man müsste mich einsperren», kolportierte Blocher weiter, «und ich würde auch eingesperrt, wenn ich nicht Bundesrat wäre.»

Doch all dies hat Gross nie gesagt. Georg Kreis stellte in der «Basler Zeitung» denn auch klar, dass Blocher «einmal mehr eindeutig die Unwahrheit gesagt» und damit ein Mitglied des Nationalrats «verleumdet» habe. Christoph Blocher habe in seiner Karriere «häufig verbale Zuspitzungen gemacht», sagt Nationalrat Andreas Gross und zählt Stichworte auf: Heimatmüde, Filzläuse, Scheinasylanten, Asylkriminelle, Messerstecher. «Wer so austeilt, sollte auch einstecken können.»


Mail an Andreas Gross



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