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17. Nov. 2006
Tages-Anzeiger
Zürich
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Bundesrat Christoph Blocher nimmt Nationalrat Andreas Gross ins Visier
Schweres Geschütz gegen Kritiker
Christoph Blocher beantragt der Leitung des Nationalrats, gegen seinen
Kontrahenten Andreas Gross rechtlich vorzugehen. Möglich wäre ein Verweis
oder ein Kommissionsausschluss.
Von Bruno Vanoni, Bern
Der Zürcher SP-Nationalrat Andreas Gross habe «mehrere strafbare Handlungen
begangen». Das hat Bundesrat Christoph Blocher am 19. Oktober eingeschrieben
dem Nationalratspräsidenten mitgeteilt. Im zweiseitigen Brief an Claude
Janiak (SP, BL) stellt der Justizminister gleich selber abschliessend fest,
welche Straftaten Gross begangen haben soll: Ehrverletzung und
Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen.
Retourkutsche für Afrika-Disput
Der Vorwurf geht auf eine Indiskretion aus der Staatspolitischen Kommission
(SPK) zurück, die Gross präsidiert. Die Zeitung «Le Matin Dimanche» hatte
Mitte Oktober aus dem vertraulichen Protokoll der SPK-Sitzung zitiert, an
der Christoph Blocher die Entwicklungshilfe für Afrika schlechtgeredet
hatte. Mit dieser Indiskretion konfrontiert, hatte Gross die Publikation
bedauert und auf die Vertraulichkeit der Kommissionsberatung hingewiesen.
Er schilderte jedoch, welchen Eindruck Blochers Aussagen und Gesten bei ihm
hinterlassen hätten: Die Afrikaner seien «faul» und für ihre Armut «selbst
verantwortlich». Solche Worte finden sich nicht im Protokoll. In seinem
Brief an den Nationalratspräsidenten macht Bundesrat Blocher nun geltend,
Gross habe ihn «falsch wiedergegeben» und ihn «rassistischer und
fremdenfeindlicher Handlungen bezichtigt». Das Leitungsgremium des
Nationalrats, Büro genannt, solle die Sache «aufsichtsrechtlich
untersuchen».
Geheimniskrämer und Präzedenzfälle
Dass es diesen Antrag gibt, will offiziell niemand bestätigen - obwohl er
nicht als vertraulich gekennzeichnet und längst ans 13-köpfige Büro verteilt
worden ist. Es setzt sich zusammen aus dem Ratspräsidium, den Stimmenzählern
und den Spitzen aller Fraktionen. Präsident Janiak wollte vor der heutigen
Bürositzung nichts sagen. Mark Stucki vom Informationsdienst des Parlaments
darf nicht einmal bestätigen, dass Blochers Antrag traktandiert ist.
Er äussere sich nicht zu Indiskretionen, sagt auch Blochers Informationschef
Livio Zanolari. So bleibt auch die Frage unbeantwortet, ob der
Justizminister wegen der behaupteten Ehrverletzung weitere rechtliche
Schritte unternommen hat oder erwägt. Klar ist nur, dass das angerufene Büro
rechtlich nur zwei «Disziplinarmassnahmen» zur Verfügung hat: Es kann einem
Ratsmitglied, das «in schwer wiegender Weise» gegen Verfahrensvorschriften
verstösst oder das Amtsgeheimnis verletzt, einen Verweis erteilen. Oder es
kann maximal sechs Monate Ausschluss aus den Kommissionen verfügen. Seit
diese Sanktion vor drei Jahren gesetzlich eingeführt wurde, ist es noch nie
dazu gekommen. Verweise hingegen hat es 2003 gegeben: Der Tessiner
Lega-Nationalrat Giuliano Bignasca wurde für seine Aussage gerügt, die
Grünen seien auszulöschen wie der ermordete Ministerpräsident Serbiens. Und
der Berner SVP-Nationalrat Hermann Weyeneth erhielt einen Verweis, weil er
Informationen aus einem Kommissionsgutachten herausgegeben hatte. In andern
Fällen wurden ähnliche Indiskretionen weder untersucht noch gerügt. Und
Kommissionspräsidenten geben nach Sitzungen oft freimütig bekannt, welche
Positionen der anwesende Bundesrat vertreten hat.
Er habe «weder das Protokoll weitergegeben noch daraus zitiert», weist
Andreas Gross die Deliktvorwürfe Blochers zurück: «Von Ehrverletzung und
Veröffentlichung geheimer Verhandlungen kann nicht die Rede sein.» Er habe
Blocher nie, wie behauptet, «fremdenfeindlicher Handlungen bezichtigt». Er
habe nur gesagt, dass Blochers Rede mit Blick aufs Antirassismusgesetz
«nicht über alle Zweifel erhaben gewesen sei». Diese Formulierung habe Georg
Kreis, der Präsident der Antirassismuskommission, mittlerweile als
«wasserdicht» bezeichnet.
Gelogen und Nationalrat verleumdet
Der SP-Nationalrat wirft dem SVP-Bundesrat vor, ihm Dinge in den Mund zu
legen, die er nie gesagt habe. Er belegt dies mit Blochers Rede vor den
SVP-Delegierten am 21. Oktober: Blocher behauptete damals, Gross habe ihm im
Radio eine Verletzung der Antirassismus-Strafnorm vorgeworfen. «Man müsste
mich einsperren», kolportierte Blocher weiter, «und ich würde auch
eingesperrt, wenn ich nicht Bundesrat wäre.»
Doch all dies hat Gross nie gesagt. Georg Kreis stellte in der «Basler
Zeitung» denn auch klar, dass Blocher «einmal mehr eindeutig die Unwahrheit
gesagt» und damit ein Mitglied des Nationalrats «verleumdet» habe. Christoph
Blocher habe in seiner Karriere «häufig verbale Zuspitzungen gemacht», sagt
Nationalrat Andreas Gross und zählt Stichworte auf: Heimatmüde, Filzläuse,
Scheinasylanten, Asylkriminelle, Messerstecher. «Wer so austeilt, sollte
auch einstecken können.»
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Andreas Gross
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