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28.10.2006
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Blocher - fünffacher Schaden
Bundesrat Christoph Blocher, Mitglied der Landesregierung und Chef des Justiz- und Polizeidepartements, hat am vergangen Samstag an der Delegierten-Versammlung seiner Partei einmal mehr eindeutig die Unwahrheit gesagt, also gelogen. Bezogen auf die bekannt gewordenen Pauschaläusserungen über Afrika erklärte er öffentlich, wie Tonbandaufnahmen belegen, der Präsident der Staatspolitischen Kommission habe am Radio gesagt, «ich hätte damit das Rassismusgesetz verletzt, man müsse mich einsperren, und ich würde auch eingesperrt, wenn ich nicht Bundesrat wäre. Sehen Sie, da wird’s gefährlich, oder? Das darf man nicht sagen.» Die BaZ berichtete darüber in ihrer Montagausgabe vom 23. Okt. 2006. Mit dieser äusserung hat sich Blocher gleich fünf Beschädigungen zu Schulden kommen lassen:
1. Bundesrat Blocher hat ein Mitglied der Volkskammer, das sich in diesem Zusammenhang als Präsident einer parlamentarischen Kommission geäussert hat, verleumdet, indem er Nationalrat Andreas Gross diese Aussage unterstellt hat, obwohl er am Radio DRS nachweislich "nur" gesagt hat, dass die Afrika-äusserung «wahrscheinlich nicht allen Ansprüchen des Antirassismusgesetzes genügen».
2. Bundesrat Blocher hat damit seiner Zuhörerschaft vorgegaukelt, dass man für mehr oder weniger harmlose Meinunungsäusserungen riskiert, ins Gefängnis geworfen zu werden. Die gesamte Rechtsprechung seit Einführung vor 11 Jahren der Antirassismusstrafnorm StGB 261bis zeigt, dass dies unwahr ist. Mit der eindeutigen Fehlaussage wird versucht, das ganze Gesetz zu destabilisieren und zugleich den Respekt vor diesem Gesetz abzubauen. Am Schluss bezahlen die Rassismusopfer den Preis dafür.
3. Herr Blocher schadet mit seiner nicht der Wahrheit verpflichteten Haltung dem Ansehen der Institution deren Mitglied er ist. Die Würde des Bundesrats leidet durch sein unwürdiges Verhalten Schaden.
4. "Parteiführer" Blocher führt seinen unwahren Äusserungen das Publikum, in die Irre, indem er es glauben macht, dass es durch eine geltende Gesetzesvorschrift geknebelt sei. Diese Irreführung vergiftet die Herzen und Köpfe seiner Zuhörerschaft, sie wärmt dieses Publikum zugleich für einen Abstimmungskampf auf, in dem man mit Hilfe einer Polemik gegen das Antirassismusgesetz Stimmen fangen will.
5. Christoph Blocher schadet, was zwar am wenigsten ins Gewicht fällt, mit solchen unhaltbaren Behauptungen sich selbst. Man kann sich fragen, geht der Krug zum Brunnen, bis er bricht?
Christoph Blocher ist vor bald drei Jahren in die Landesregierung gewählt worden, weil man hoffte, ihn auf diese Weise zu integrieren und vielleicht sogar zu einem Staatsmann zu machen. Diese Hoffnung hat sich als trügerisch erwiesen.
Georg Kreis, Präsident der Eidg. Kommission gegen Rassismus
Kontakt mit
Andreas Gross
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