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21.03.2002
Basler Zeitung
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Direkte Demokratie als herzensangelegenheit
Der Zürcher Nationalrat und Politologe Andreas Gross (SP) kämpft heute an zwei Fronten für den Ausbau der Volksrechte
Foto Peter Mosimann/Reuters.
Der Zürcher SP-Nationalrat Andreas Gross. Seiner Ansicht nach sind die Mitglieder der eidgenössischen Räte zu liberal und zu wenig republikanisch und empfinden Volksinitiativen daher nicht selten als lästig.
Von Thomas Gubler
Bern. Steht die direkte Demokratie in irgendwelcher Form zur Debatte, ist Andreas Gross als Diskussionsteilnehmer sozusagen gesetzt. Sei es als Zürcher SP-Vertreter im Nationalrat, als Abgeordneter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, als Lehrbeauftragter an den deutschen Universitäten Speyr und Marburg oder schlicht als Referent in seiner Eigenschaft als Leiter des Wissenschaftlichen Instituts für Direkte Demokratie - beziehungsweise seit seinem Wohnsitzwechsel nach St-Ursanne - des Ateliers pour la démocratie directe.
(Hier irrt Herr Gubler: Andi Gross hat nur seinen Geschäftssitz, nicht aber seinen Wohnsitz nach St-Ursanne verlegt.)
«Seit 1975 arbeite ich an diesem Thema», erklärt der 1952 im japanischen Kobe geborene und in Reinach (BL) aufgewachsene Politologe selbstbewusst. Den leicht ironisierenden Titel «Monsieur Volksrecht» lässt er sich deshalb gerne gefallen. Allerdings mit der Einschränkung, dass ihm die Volksinitiative als das konstruktive Element in der direkten Demokratie doch wesentlich näher liegt, als das - auf Verhinderung abzielende - Referendum.
Die Initiative aber kennt Gross nicht nur aus der Optik des Politikers und des wissenschaftlichen Theoretikers. Als Gründungsmitglied der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) hat er die praktische Seite dieses Volksrechts als Unterschriftensammler hautnah erfahren - und dabei auch beträchtliche Erfolge erzielt. Mit 35,6 Prozent Ja-Stimmen zur ersten Armeeabschaffungsinitiative im Jahre 1989 gelang den GSoA-Aktivisten ein eigentlicher Paukenschlag. Das Abstimmungsresultat kann retrospektiv fast schon als Initialzündung zu den nachfolgenden Armee-Reformen gesehen werden. Und die über 480 000 Unterschriften in nur fünf Wochen für die Initiative gegen die Beschaffung des F/A-18-Kampfflugzeuges stellen einen absoluten Sammelrekord in der Geschichte der Schweizer Volksrechte dar.
Der Zukunft auf die Spur kommen
Was für Gross aber wichtiger ist als Unterschriftenrekorde, ist die mit den Initiativen erzielte Sensibiliserung der politischen Öffentlichkeit für den Nutzen der Volksrechte: «Es ist uns damals gelungen, aufzuzeigen, dass politisches Engagement etwas verändern oder zumindest bewirken kann, der Zukunft auf die Spur zu kommen.»
Derzeit sieht der Zürcher Sozialdemokrat, der sich auch im Nationalrat lieber mit dem salopp über die Schultern geschlungenen Pullover als im «standesgemässen» Jackett zeigt, die Volksinitiative eher wieder im Abwärtstrend. Ein Umstand, der Gross zwar (noch) nicht mit Besorgnis erfüllt, ihn jedoch veranlasst, im Rahmen der heute im Nationalrat stattfindenden Debatte über die Volksrechtsreform den Finger auf die wunden Stellen zu legen. Als Sprecher der Staatspolitischen Kommission wird er das Forum mit Sicherheit für grundsätzliche Erwägungen zu nutzen wissen.
Als einen der Hauptgründe für die schwindende Attraktivität der Volksinitiative sieht Andreas Gross die Veränderungen im Abstimmungsverhalten. Aufgrund der stetig zunehmenden brieflichen Stimmabgabe seien die einst ergiebigsten Unterschriftenquellen vor den Abstimmungslokalen heute weitgehend versiegt. Beim neuen Volksrecht, der allgemeinen Volksinitiative, welche die Realisierung eines Anliegens dem Parlament überlässt, will er sich deshalb für ein Quorum von nur 70 000 Unterschriften stark machen. Dies, obschon die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission wie zuvor schon der Ständerat für 100 000 optiert und eine Minderheit in der Kleinen Kammer sogar - wenn auch erfolglos - 120 000 Unterschriften verlangen wollte.
Denn für Andreas Gross ist klar: «Sind die Quoren zu hoch, dann kann das Volksbegehren nur von denen benutzt werden, die ohnehin schon über Organisations- und Ressourcenmacht verfügen und die meist bereits direkt oder indirekt in den Institutionen und Verfahren der parlamentarischen Demokratie bestens vertreten sind.» Ihre staatspolitisch wichtigste und modernste Funktion, nämlich die Integration aller verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte durch den permanenten Zwang zur Auseinandersetzung, würden die Volksrechte aber nicht mehr erfüllen, wenn diese den Minderheiten verschlossen blieben.
Zu wenig republikanisch
Doch eigentlich vermag sich der unermüdliche Anwalt der direkten Demokratie für die allgemeine Volksinitiative gar nicht so recht zu begeistern. Gerade weil diese die Ausgestaltung dem Parlament überlässt, verlange sie eine «unrealistische mentale Voraussetzung», nämlich Vertrauen ins Parlament. Entsprechend erachtet er dieses Volksrecht denn auch bloss als eine Art Zwischenlösung. Denn was Gross vorschwebt, ist ein Ausbau der Volksrechte in Richtung Gesetzesinitiative und konstruktives Referendum. Doch dafür sei das Parlament derzeit «zu liberal und zu wenig republikanisch» und empfinde die Volksinitiative vorwiegend «als störend», wie er bedauernd feststellt.
Den von ihm gewünschten «republikanischeren Boden» findet Gross derzeit im Zürcher Verfassungsrat. Die Zürcher wollen nämlich im Rahmen ihrer derzeit laufenden Revision ihrer Kantonsverfassung - unter reger Beteiligung von Verfassungsrat Andreas Gross, versteht sich - die direkte Demokratie ausbauen. Dazu soll die Zahl der Unterschriften für das Referendum von 5000 auf 3000 gesenkt, die Fristen für die Initiative verlängert und das konstruktive Referendum eingeführt werden. Und dafür wird sich Andreas Gross am Donnerstagnachmittag, sollte er am Morgen im Nationalrat mit seinen Vorstellungen nicht durchdringen, umso mächtiger ins Zeug legen.
Denn seine politischen Wurzeln hat er in Zürich. Dort war er Gemeinderat und dort wurde er in den Nationalrat gewählt. Und vom Kanton Zürich erhielt er 1991 anlässlich eines Wettbewerbs für das Projekt eines «Lehrzuges» jenen Preis von 100 000 Franken, der ihm die Gründung des Wissenschaftlichen Instituts für Direkte Demokratie («Eine der besten Bibliotheken zum Thema 'direkte Demokratie'») ermöglichte. Und dies, obwohl ihm das Preisgeld nachträglich wegen einer «ungebührlichen» Aussage noch halbiert wurde. Inhalt der Aussage: «Ziviler Ungehorsam ist Teil einer lebendigen Demokratie.»
Kontakt mit Andreas Gross
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