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25. Aug. 2003
Quelle:
Gross/Krebs/Stohler/Rechteiner: Eine andere Schweiz ist möglich. Editions le Doubs, St-Ursanne 2003
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Die Volkswahl des Bundesrates à la SVP:
Alles andere als innovativ und doch nicht zu unterschätzen
Von Martin Stohler
Seit 1998 liebäugelt das Gespann Mörgeli-Blocher mit einer Initiative für die Volkswahl des Bundesrates. Der von einer Arbeitsgruppe der SVP Schweiz erarbeitete Entwurf für ein entsprechendes Volksbegehren bewegt sich im Wesentlichen in den Bahnen der beiden früheren Volkswahl-Initiativen.
Auch argumentativ betritt die SVP-Arbeitsgruppe kaum Neuland. Dies darf für die Linke allerdings kein Grund sein, die Sache auf die leichte Schulter zu nehmen. Vielmehr gilt es, uns kritisch mit dem SVP-Verständnis von Demokratie und Volkssouveränität auseinander zu setzen und unsere eigene Position deutlich zu machen.
Veränderungen bringen bisweilen Verunsicherungen mit sich. Dies liess sich in den Neunzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts auch in der Schweiz beobachten. Damals sahen hierzulande manche Leute plötzlich während Jahrzehnten gehegte Gewissheiten in Frage gestellt. Am schmerzhaftesten war wohl, dass man sich eingestehen musste, dass die Schweiz - nicht wie bis anhin geglaubt - der Nabel der Welt ist, sondern ein kleines Land, umgeben von einem Europa, dessen Staatenbund zu einem grossen Bundesstaat werden könnte.
Schwer zu schaffen machte auch vielen namentlich älteren MitbürgerInnen, dass nicht mehr gelten sollte, was man sich in den Nachkriegsjahren über die Schweiz des Zweiten Weltkriegs zurechtgelegt hatte.
In diesem Stimmungstief wurde der Ruf nach einem starken Bundesrat, der sich nicht dem Druck des Auslands beugt, nur zu gerne gehört. Zumal das Rezept, wie man zu einem starken Bundesrat kommen könne, gleich mitgeliefert wurde: Volkswahl der Landesväter!
Wann das Gespann Mörgeli-Blocher die Lancierung einer Initiative zur Volkswahl des Bundesrates erstmals erwogen hat beziehungsweise wann sich Christoph Blocher dafür erstmals öffentlich stark gemacht hat, konnte von mir nicht genau eruiert werden.1 Auf jeden Fall nutzte Blocher die Albisgüetli-Tagung der Zürcher SVP im Januar 1998 nach Kräften, um in der eigenen Partei den Boden für einen entsprechenden Vorstoss zu ebnen. Der kantonale Parteivorstand werde sich an seiner nächsten Sitzung damit beschäftigen, anschliessend könnte man die schweizerische SVP um die Einberufung eines Parteitags bitten, liess Blocher verlauten. Für alle Fälle hatte er aber auch ein Alternativ-Szenario in der Schublade, wie einem Bericht der Basler Zeitung zu entnehmen ist: «Auf Anfrage sagte Blocher gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, er werde die Initiative zusammen mit der von ihm präsidierten AUNS lancieren, falls die Mutterpartei, die SVP Schweiz, nicht mitmache. Im Übrigen würde er, was seine Person angehe, eine Wahl durch das Volk in den Bundesrat annehmen.»
Der Rückgriff auf das AUNS-Szenario schien dann allerdings doch nicht notwendig. An seiner Sitzung vom 29. Januar 1998 beschloss der Kantonalvorstand der Zürcher SVP ohne Gegenstimme, der SVP Schweiz unter anderem den folgenden Antrag zu unterbreiten: «Die Schweizerische SVP soll noch vor den Sommerferien einen ausserordentlichen Parteitag einberufen mit dem Ziel, das Thema 'Volkswahl des Bundesrates' eingehend zu diskutieren und eine entsprechende Volksinitiative zu lancieren.»
In der Folge ging es dann etwas langsamer weiter: Am 4. Juli 1998 erteilten die Delegierten dem leitenden Ausschuss der SVP Schweiz den Auftrag, die Einführung der Bundesrats-Volkswahl abzuklären.
Ein entsprechendes Papier wurde im Februar 2000 von Christoph Mörgeli präsentiert. Es enthält neben dem Text der geplanten Initiative auch eine historische Herleitung sowie ein knappes Argumentarium gegen kritische Einwände. Mit diesem Papier wollen wir uns im Folgenden etwas eingehender befassen.
Der von der Arbeitsgruppe ausgearbeitete Initiativvorschlag verzichtet - anders als die beiden früheren Initiativen - auf eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte von sieben auf neun. Der Initiativvorschlag enthält ferner keine Vorschriften, unter welchen Voraussetzungen eine Kandidatur als zustande gekommen gilt. Würde die Initiative angenommen und würde ein allfälliges Ausführungsgesetz keine entsprechenden Hürden enthalten, dürfte sich das Land auf eine möglicherweise nicht mehr zu überschauende Zahl von Kandidaturen freuen ... Eine solche Situation wollte die SPS seinerzeit ausschliessen. Daher sah ihre Initiative eine Mindestanzahl von 30'000 Unterschriften vor, damit ein Wahlvorschlag als zustande gekommen gelten konnte.
In einem Punkt ist der SVP-Vorschlag allerdings regelungsfreudiger als die beiden früheren Initiativen, so beinhaltet er ein Wahlverfahren, das den Schutz der sprachlichen Minderheiten garantieren soll: «Mindestens zwei Mitglieder des Bundesrates werden aus den Wählern der Kantone Freiburg, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bestimmt. Für die Zuteilung dieser beiden Sitze werden die Stimmen für diese Kantone und für die gesamte Schweiz getrennt ermittelt. Gewählt sind diejenigen Kandidaten mit den höchsten geometrischen Mitteln beider Ergebnisse.» Eine solche Aufsplittung des Einheitswahlkreises Schweiz in zwei Bereiche, in denen de facto Stimmen unterschiedlich gewichtet werden, erscheint mir nicht unproblematisch. Zu fragen wäre auch, wenn denn für bestimmte Bevölkerungsgruppen Bundesratssitze garantiert werden, ob nicht auch noch andere Kriterien angewendet werden müssten (Frauenquote)?
«Argumente der Gegner und ihre Widerlegung». Unter dieser Überschrift versammelt das SVP-Papier 13 Einwände gegen die Volkswahl.
Die ersten drei Einwände lassen sich der Landesgeographie zuordnen: Durch die Volkswahl der Bundesräte würden die sprachlichen Minderheiten sowie die kleinen, bevölkerungsarmen Kantone benachteiligt, während die Kandidaten aus den Ballungszentren bevorzugt würden.
Dem Schutz der sprachlichen Minderheiten wird, wie erwähnt, durch eine besondere Bestimmung Rechnung getragen. Zudem hält das Papier - in Verkennung, dass das Ergebnis einer Volkswahl aufs Ganze gesehen immer auch das zufällige Resultat eines in der Einsamkeit des Wahllokals oder bestenfalls im Schosse der Kleinfamilie erfolgten unkoordinierten Aktes ist - fest: «Es zeugt im Übrigen von einer überheblichen Haltung des Parlaments, wenn es nur sich selber, nicht aber dem Volk eine gerechte Berücksichtigung der sprachlichen Minderheiten zutraut.»
Die kleinen Kantone, die bisher kaum oder gar nicht im Bundesrat vertreten waren, sieht die SVP bei einer Volkswahl eher auf der Gewinnerseite, würde doch der «gewohnheitsrechtliche Anspruch der grossen Kantone dahinfallen».
Eher originell ist das Argument gegen den Einwand, bei der Volkswahl würden Ballungszentren bevorzugt: «Die gegenwärtigen Verhältnisse im Kanton Zürich widerlegen diese Behauptung: Sämtliche sieben Mitglieder des vom Volk gewählten Regierungsrates wohnten zum Zeitpunkt ihrer Wahl in einer zürcherischen Landgemeinde, kein einziges in den 'Ballungszentren' Zürich und Winterthur.» Dies ist mit Sicherheit ein deutlicher Hinweis dafür, dass das Landleben nicht ohne Reiz ist ...
Einwand Nummer vier bemängelt, dass die Stellung der Stände geschwächt würde (die heute, da der Ständerat ein Teil der Vereinigten Bundesversammlung ist, bei der Bundesratswahl ein gewisses Gewicht haben). Hier hält das Papier fest: «Der Bundesrat war auch bislang ausdrücklich kein föderalistisches Vertretungsorgan und soll es auch bei einer Volkswahl nicht werden.»
Kommt es mit der Volkswahl nicht zu einer Amerikanisierung des Wahlkampfes, würden nicht Multimillionäre, Populisten und Demagogen bevorzugt und würde nicht der Einfluss der Medien noch steigen? So die Einwände fünf bis sieben.
Die Amerikanisierung scheint die Nationalkonservativen für einmal nicht zu schrecken. Fast schon lyrisch das Papier: «Die Volkswahl des Bundesrates würde die Schweizer Politik beleben, sogar elektrifizieren und damit der zunehmenden Wahlabstinenz und dem politischen Desinteresse entgegenwirken.»
Davon, dass die Spiesse der KandidatInnen gleich lang sein müssten, mag die SVP nicht reden. Die Behauptung, dass bei einer Volkswahl «Multimillionäre, 'Populisten' und Demagogen bevorzugt gewählt» würden, zeuge von einer «krassen Verachtung der Urteilsfähigkeit des Volkes». In die Kantonsregierungen würden vom Volk «ganz normale Frauen und Männer» gewählt. Einen Einfluss der Medien sieht die SVP vor allem in Bezug auf Bundesräte und Parlamentarier («Bundesfilz»). «Im Gegensatz zu Regierung und Parlament» habe «sich das Volk bei Abstimmungen als erstaunlich resistent gegenüber dem Medieneinfluss erwiesen (Ablehnung des Beitritts zu UNO und EWR, Blauhelmvorlage, Mutterschaftsversicherung, SVP-Erfolg bei den Parlamentswahlen 1999).»
Bringt die Volkswahl nicht eine Abkehr vom Gedanken der Konkordanz und eine stärkere parteitaktische Polarisierung und gefährdet sie somit nicht die kollegiale Arbeitsweise? Mit den Einwänden acht und neun sind wir mitten in der Debatte dieser Tage und Wochen - auch ohne Volkswahl. Das Papier entgegnet: «Das Wesen von demokratischen Wahlen besteht im Anbieten von Alternativen statt von zwanghaft Vorgegebenem. Die weitgehende Ausschaltung des Konkurrenzgedankens bei Regierungswahlen widerspricht demokratischen Grundsätzen.» Zudem wird auf die Zusammenarbeit von Vertretern verschiedener Parteien in Kantonsregierungen hingewiesen.
Dazu nur zwei Bemerkungen meinerseits. Zum einen: Wie problematisch heute diese Zusammenarbeit zum Teil geworden ist, konnte man letzthin anlässlich des heftigen Konflikts in der Tessiner Regierung beobachten. Zum anderen: Die politischen Differenzen zwischen Links und Rechts dürften in den nächsten Jahren eher noch grösser werden. Wird unter diesen Bedingungen die Landesregierung ohne programmatische Gemeinsamkeit nach dem Muster bisheriger Kantonsregierungen gebildet, dann haben wir - etwas salopp ausgedrückt - den Salat.
Einwand zehn bezweifelt, dass die Wähler die Kandidaten kennen würden und beurteilen können. Diesen Einwand sucht das Papier mit dem Hinweis zu entkräften, dass sich «das Wissen (...) in den letzten Jahrzehnten etwa durch den Ausbau der Medienlandschaft entschieden demokratisiert (Presse, Fernsehen, Radio, Internet)» habe. Und: «Jedenfalls kennen die Wähler heute die sieben Bundesräte besser als die 34 Nationalräte, welche beispielsweise das Zürcher Volk zu wählen hat.»
Die drei letzten Einwände schliesslich befassen sich mit der Stellung des Bundesrates, seinem Verhältnis zum Parlament sowie seine Rücksichtnahme auf Sonderinteressen.
Führt die Volkswahl nicht zu einer Abhängigkeit des Bundesrates vom Volk und damit zu einer Schwächung seiner Stellung? Dazu bemerkt das Papier: «Die heutige Regelung führt zu einer unerwünschten Abhängigkeit der Regierung vom Parlament statt zur Verantwortlichkeit gegenüber dem Souverän.» Und: «Bei einer Volkswahl wäre der Bundesrat gezwungen, die Ansichten einer Mehrheit des Volkes zu vertreten, die nicht mit denjenigen des Parlamentes übereinstimmen müssen.»
Dass die Volkswahl - dies ein weiterer Einwand - zu einer weiteren Schwächung des ohnehin von Bundesrat und Verwaltung dominierten Parlaments führen könnte, scheint die SVP-Arbeitsgruppe nicht zu schrecken, sie scheint an diesem Gedanken vielmehr Gefallen zu finden: «,Die Volkswahl der Regierung führt nicht zur Stärkung von deren Macht, sondern im Gegenteil zur besseren Kontrolle der Regierungsmacht. Heute indessen hat der Bundesrat gegenüber dem vom Volk gewählten Parlament eine deutlich geringere Legitimation. (...) Die Legislative soll die Wahl der Exekutive ans Volk abtreten und sich damit auf ihre eigentliche Aufgabe beschränken, nämlich auf den Erlass von Gesetzen.»
Der letzte Einwand verweist auf die Abhängigkeiten, in die ein an der Urne gewählter Bundesrat kommen könnte: «Die Volkswahl des Bundesrates zwingt die Regierung zu vermehrter Rücksichtnahme auf Sonderinteressen (Spender aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Parteien usw.).» Auch hier sieht die SVP in Wirklichkeit kein Problem - fast schon pastoral bemerkt sie: «Die Volkswahl des Bundesrates macht die Regierung im Gegenteil unabhängiger von einzelnen Sonderinteressen und verpflichtet sie zu einer Politik des Gemeinwohls, da eine Mehrheit des Volkes für die Wahlen resp. Wiederwahlen gewonnen werden muss» - und das macht man bekanntlich als Bundesrat oder Bundesrätin in spe, indem man nach Feierabend von Tür zu Tür geht ... Blauäugiger geht's wirklich nicht!
In ihrem Papier spricht die SVP-Arbeitsgruppe wiederholt vom Willen des Volkes oder von den Ansichten einer Mehrheit des Volkes. Wie die vielen Einzelwillen der Bürgerinnen und Bürger jeweils zu einem politischen Willen werden, interessiert die Arbeitsgruppe wenig bis gar nicht. So gibt sie sich mit der reichlich abstrakten Aussage zufrieden: «In sämtlichen Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft wird die Regierung direkt durch das Volk gewählt. Dies ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, dass die Souveränität unseres Gemeinwesens auf dem Willen der Gesamtheit des Volkes beruht.»
Dieser Wille kann nichts Statisches sein, jedenfalls dann wenn er von einem verfassungsrechtlichen Grundsatz zu einem politischen Willen werden muss. In einer modernen Direkten Demokratie haben die BürgerInnen verschiedene Mittel, um zur Ausgestaltung dieses politischen Willens und zu seiner Veränderung beizutragen. Neben Initiative und Referendum ist dies auch die Teilnahme an Abstimmungen und an Wahlen.
Wahlen sind in einer auch auf Programmparteien beruhenden Direkten Demokratie wie der Schweiz eine komplexere Sache, als es auf den ersten Blick den Anschein macht, geht es dabei doch nicht einfach nur um Personenwahlen, sondern immer auch um die Wahl unterschiedlicher Parteiprogramme. Diese können in einem Parlament gut nebeneinander existieren, ja sie sollen aufgrund eines Proporzwahlrechts in ihrer ganzen Breite im Parlament vertreten sein, da dies die Diskussion nur befruchten kann.
Bei einer Regierung ist das etwas Anderes - hier muss man sich in den Eckpunkten der Politik einig sein. Wer will, dass der politische Wille in einer Regierung besser zum Ausdruck kommt, als dies heute beim Schweizer Bundesrat der Fall ist, muss nach besseren Verfahren suchen - die Volkswahl des Bundesrates à la SVP ist kein solches.
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Andreas Gross
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