15. Dez. 2007

Basler Zeitung

Die Wahl durch das Volk
dient nicht dem Wohl des Volkes


Von Andreas Gross

BUNDESRATSWAHLEN. Wer mit einem Entscheid des Par­lamentes nicht einverstanden ist, der stellt die Entscheidungsbefugnis des Par­lamentes in Frage und möchte sich diese zu eigen machen. Dies ist ein klassischer direktdemokratischer Reflex und Grundlage unserer Referendumsdemokratie.

Die SVP hat diesen Reflex längst antizipiert. Sie verband schon am Wahlabend im Oktober 2003 ihre Order an die Bundesversammlung, Christoph Blocher in den Bundesrat zu wählen, mit der Drohung, ansonsten eine Volksinitiative zur Wahl des Bundesrates durch das Volk zu lancieren. Ob die dieser Drohung zugrunde liegende Annahme, dass Blocher vom Volk eher gewählt würde als von der Volksvertretung, ist umstritten. Immerhin deuten jüngste Erfahrungen von Hardcore-SVPlern in Majorzwahlen bei Stände- oder Regierungsratswahlen darauf hin, dass auch diese SVP-Annahme falsch ist. Für die Diskussion des System­wechsels, eine Grundsatzfrage, ist aber die damit verbundene Illusion irrelevant.

Weder die illusionäre Erwartung noch der Reflex sind übrigens neu oder eine Eigenheit der Rechten. Zwischen 1929 und 1939 gewann die SPS zwar immer die Nationalratswahlen, scheiterte aber regelmässig mit ihren Bundesratskandidaten. Ihre Konsequenz: Sie reichte 1939 eine Volks­initiative zur Wahl des Bundesrates durch das Volk ein. Dabei orientierte sich die Linke an ihrer alten Volksinitiative von 1898, bei der es ihr aber weniger um die personelle Zusammensetzung der Regierung als um eine echte Verwaltungsreform ging. Beide Initiativen wurden in den Volksab­stimmungen deutlich verworfen. Schon 1848 hatte sich die Verfassungs­kommission der Tagsatzung übrigens mit der Wahl des Bundesrates durch die Stimmberechtigten auseinandergesetzt. Damals wurde die Idee von jenen begrüsst, welche den Bund gegenüber den Kantonen stärken wollten; 1873 plädierte der Genfer Nationalrat Carteret mit dem gegenteiligen Argument dafür – er wollte damit das föderalistische Moment stärken.

Um die Stärkung der Demokratie im Allgemeinen oder gar der Direkten Demokratie im Besonderen ging und geht es den Befürwortern der Wahl des Bundesrates durch das Volk jedoch nie.

Denn bei der Direkten Demokratie geht es immer um Sachfragen, nie um Personen. Wie unterschiedlich die entsprechenden Meinungsbildungs­prozesse bei Wahlen und Abstimmungen sind, erkannte der Pionier der Volksrechte, der Zürcher Karl Bürkli schon 1869, als das Fernsehen, Illustrierte oder farbige Plakate noch Utopien waren. Bürkli schrieb damals, dass «sich das Volk weit eher irrt (und) weit leichter verführt werden kann, wenn es sich um Personen (Wahlen) handelt und nicht um die Beurteilung von Sachen (Abstimmungen). Aus dem einfachen Grunde, weil Herz und Nieren einer Person unendlich schwieriger zu prüfen sind, als der Kern einer Sache. Es ist leichter zu beurteilen, ob ein Gesetz im Interesse der arbeitenden Massen gemacht ist, als ob ein Ratsherr immer im Interesse des Volkes reden und stimmen werde.»

Der Demokratisierung der Demokratie im Allgemeinen ist die Forderung nach der Direktwahl des Bundesrates nicht förderlich, weil in einer modernen Demokratie die gleichgewichtige Beziehung zwischen der Regierung, dem Parla­ment und dem Verfassungsgericht entscheidend ist. Bekommt nun die Regierung die gleiche Legitimität wie das Par­la­ment, so wird letzteres ganz wesentlich geschwächt. Damit würde eine ungute Tendenz noch verstärkt, welche in der Schweiz ohnehin ein grosses Problem ist: Auch wegen der zunehmenden Trans­na­tiona­li­sie­rung der Politik werden die Profis im Bundesrat und Verwaltung immer stärker und das (Miliz-)Parlament vermag die Regierungsarbeit immer weniger zu übersehen, geschweige denn wesentlich zu beeinflussen oder zu beaufsichtigen.

Illustriert werden kann dieses Argument am Beispiel Frankreichs: Seit 1962 wird dort der Präsident direkt durch das Volk gewählt und seine Macht gleicht heute eher der eines alles beherrschenden demokratischen Monarchen, während das französische Parlament zu den schwächsten Europas gehört – es vermag nicht einmal seine Traktandenliste autonom festzulegen.

Christoph Blocher sind und waren solche autoritären Perspektiven nie ganz fremd. 1998 begründete er seine Idee der Volkswahl des Bundesrates mit dem Argument, dann müsste dieser nicht mehr auf Parteien und Parlament achten, sondern wäre nur noch dem Volk verpflichtet. Ein Diskurs, der im 20. Jahrhundert allen Autokraten eigen war, welche die Macht nie teilen, sondern immer auf sich allein konzentrieren wollten.


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