31.01.2003

Neue Zürcher Zeitung

Die Position der NZZ

zz. Die vom Parlament erarbeitete Änderung der Volksrechte will die direkte Demokratie ausbauen. Erstens soll eine neue Initiativform, die allgemeine Volksinitiative, eingeführt werden. Sie ist Verfassungs- und Gesetzesinitiative in einem, wird vom Parlament auf der richtigen Stufe umgesetzt und dient der Konsistenz der Rechtsordnung. Die Neuerung ist in der unattraktiven Form, die ihr das Parlament gegeben hat, jedoch nutzlos: Kein Initiativkomitee dürfte je zur allgemeinen Volksinitiative greifen, wenn für dieselbe Unterschriftenzahl die ungleich griffigere und verbindlichere Verfassungsinitiative zur Verfügung steht. Die Volksrechtsreform bringt zweitens eine massive Ausdehnung des fakultativen Staatsvertragsreferendums, etwa auf nicht direkt anwendbare Verträge, obschon gegen deren landesrechtliche Umsetzung das Referendum offen steht. Diese Regelung ist zu undifferenziert. Sie führt zu unnötigen Doppelreferenden und stellt für die aussenpolitische Handlungsfähigkeit ein Risiko dar. Kurz: Die Änderung der Volksrechte ist unbefriedigend. Die NZZ lehnt sie ab.

Andreas Gross



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