22.01.2003

Bund, Bern
Ausgabe-Nr. 17
Ressort Schweiz

Erweiterung ist eine Einbahnstrasse

Der Berner Politologe Wolf Linder zur Reform der Volksrechte, die am 9. Februar zur Abstimmung kommt. Mit der Volksrechtsreform erhält die Stimmbevölkerung mehr Mitspracherechte. Das macht die Schweiz nicht demokratischer, sagt der Berner Politologe Wolf Linder. Er war Mitglied der Expertenkommission, welche 1995 den Entwurf zur Reform der Volksrechte vorlegte.


Der Berner Politologe Wolf Linder:
«Politiker und Politikerinnen sollten
gelassener über Volksrechte debattieren.»
(Bild: Stefan Anderegg)


INTERVIEW: INGRID HESS

BUND: Herr Linder, aus einer grossen Reformdebatte über die Volksrechte ist eine Minireform erwachsen. Verbessert die Reform die direkte Demokratie?

WOLF LINDER: Nein. Sie ist relativ zufällig und verkompliziert das System der Volksrechte. Die beiden zentralen Neuerungen überzeugen nicht.

Sie haben damals eine Gesetzesinitiative vorgeschlagen. Diese hat immerhin Eingang in die Reform gefunden.

Nicht die ausformulierte Gesetzesinitiative soll eingeführt werden, sondern eine Initiative in der Form der allgemeinen Anregung auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe. Ich bin nicht sicher, dass dieses Instrument attraktiv ist, und es verkompliziert das Verfahren. Ich finde es zudem heikel, dass bei der allgemeinen Volksinitiative am Schluss das Parlament bestimmt, ob etwas auf Verfassungsstufe oder Gesetzesebene gelöst wird.

Und dennoch gehören manche Bestimmungen einfach nicht in die Verfassung.

Wenn man auf Verfassungsebene ein Volksrecht hat, werden ohnehin immer wieder Dinge in der Verfassung landen, die dort eigentlich nicht hingehörten. Dann muss man die Verfassung, wie mit der Nachführung geschehen, eben alle hundert Jahre entrümpeln.

Attraktiv macht das neue Instrument, dass es kein Ständemehr erfordert.

Mag sein. Allerdings sind die meisten Initianten ohnehin überzeugt, dass ihr Begehren durchkommt bis zum Abstimmungssonntag. Sie werden es daher vorziehen, dem Volk einen ganz konkreten Text, der für niemanden veränderbar ist, zur Abstimmung vorzulegen. Initianten schaffen es immer, ihre Forderung verfassungskonform zu formulieren. Deshalb sehe ich keinen Unterschied zum heutigen System.

Gegner der Reform befürchten im Gegenteil eine Selbstbedienungsdemokratie indem in Zukunft häufig einzelne Forderungen im Nachhinein aus Kompromissen herausgebrochen werden.

Ich habe keine Angst, dass mit der allgemeinen Volksinitiative die ganze demokratische Ordnung durcheinander gerät. Ich habe eher das Gefühl, dass sie nicht attraktiv ist.

Einige Kantone Genf, Baselland, Basel-Stadt und Thurgau haben gute Erfahrungen mit der Gesetzesintiative gemacht.

Kantone haben kein Ständemehr. Sie sind politisch weniger heterogen als die Schweiz insgesamt. Der Unterschied zwischen Gesetzes- und Verfassungsebene hat auf Kantonsebene zudem nie die Bedeutung, die er beim Bund hat. Ausserdem hinkt der Vergleich, weil diese Kantone eine formulierte Gesetzesinitiative kennen und nicht eine in der Form der allgemeinen Anregung, wie sie auf eidgenössischer Ebene vorgeschlagen wird. Wenn schon, dann hätte man auch hier die formulierte Gesetzesinitiative einführen sollen.

Der zweite zentrale Aspekt der Volksrechtsreform, die Ausweitung des Staatsvertragsreferendums, verankere die Aussenpolitik besser im Volk, sagen die einen, die anderen befürchten eine aussenpolitische Blockierung. Wer hat Recht?

Für mich ist die Ausweitung des Staatsvertragsreferendums der problematische Punkt der Vorlage. Ich sehe hier beträchtliche Risiken. Denn die direkte Demokratie ist ein Dialog zwischen Regierung und Volk. Häufig verwirft das Volk eine erste Vorlage in der Überzeugung, dass der Bundesrat im zweiten Anlauf dann schon noch was besseres bringe. Dieser Dialog funktioniert in der Innenpolitik, aber nicht in der Aussenpolitik. Bei Staatsverträgen kommt ein Dritter eine internationale Organisation oder ein Drittstaat hinzu. Wenn der Bundesrat bei jedem fünften oder auch zehnten Vertrag seinem internationalen Partner sagen muss: können wir neu verhandeln, unser Volk hat abgelehnt, dann stärkt das wohl kaum unsere Position.

Befürworter der Vorlage sagen das Gegenteil, die Schweiz werde so berechenbarer und verständlicher ...

Das überzeugt mich nicht. Ich sehe ein grosses Risiko, dass die Schweiz als Verhandlungspartner weniger glaubwürdig wird.

Dann sehen Sie keinen Handlungsbedarf bei der Verankerung der Aussenpolitik?

Es gibt eine intuitive Vermutung, dass jedes Volksrecht mehr gleich mehr Demokratie ist; das ist ein Trugschluss. Demokratie beruht auf dem Zusammenwirken von Volk, Parlament und Regierung. Wenn die Volksrechte ausgebaut werden, geht das zulasten von Regierung und Parlament. All diese Instanzen müssen in einer gewissen Balance sein. Das ist meine Sorge.

Das bessere Funktionieren des demokratischen Systems war ja zum Zeitpunkt der Lancierung der Reform vor acht Jahren das Ziel.

Das, was jetzt zur Abstimmung kommt, ist relativ zufällig. Mit Ausnahme des Staatsvertragsreferendums kann man darüber streiten, ob die Reform nützlich ist oder nicht. Ich war jedoch immer der Meinung, dass bei einer Reform nicht einfach der populären Maxime mehr Volksrechte sind immer gut gefolgt werden darf. Man muss vielmehr überlegen, ob es auch Bereiche gibt, wo man etwas zurückgehen sollte.

Was ja damals auch die Idee war. Zum Beispiel, in dem die Unterschriftenzahl heraufgesetzt worden wäre ...

Das war nicht mehrheitsfähig.

Ist die direkte Demokratie nur ausbaubar und nicht reformierbar?

Die Reform der Volksrechte sind sehr schwierig, weil viele Gruppen, Parteien und Individuen sehr unterschiedliche Vorstellungen haben. Die Erweiterung der Volksrechte ist eine Einbahnstrasse. Was man dem Volk als Recht gibt, wird es nicht mehr zurückgeben. Sich für die Einschränkung der direkten Demokratie einzusetzen gilt als politischer Selbstmord für einen Politiker oder eine Politikerin. Das ist ein Tabu. Was aber verständlich ist, weil das Volk die Volksrechte extrem schätzt. Trotzdem müssen Politiker und Politikerinnen über Volksrechte etwas gelassener debattieren lernen.

Praktisch alle Mängel, die Ihre Expertenkommission damals zutage förderte, und die auch die öffentliche Debatte prägten, werden nun nicht behoben. Dabei wäre beispielsweise mehr Transparenz über die Finanzierung der Abstimmungskämpfe kein Abbau, im Gegenteil.

Da stimme ich Ihnen voll zu. In Einzelstaaten der USA wird versucht, den Propagandaaufwand transparent zu machen, damit sich der einzelne besser ein Urteil bilden kann.

Andere Mitglieder der Expertenkommission geisselten das Referendum als Hemmschuh politischer Innovation. Inzwischen scheint die Kritik verstummt.

Wenn man es mit anderen Ländern vergleicht, in denen Wahlsieger die ganze Macht haben, aber schlecht damit umgehen, steht die Schweiz längerfristig nicht so schlecht da. Dass es in der Politik hier nicht immer so schnell geht, wird auch als Vorteil gewertet.

....

Andreas Gross

 

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