29.01.2003

Tages-Anzeiger
Seite 8
Schweiz

Das ist keine echte Reform

Die Volksrechte müssen wieder Rechte des Volkes werden, verlangt SP-Nationalrat Andreas Gross. Die Revision bringt nichts.

Von Andreas Gross

Die Mehrheit jener, die meinen, die Vorlage zur Änderung der Volksrechte sei eine Reform, verkennt die Krise, in der sich die Volksrechte heute befinden: Die meisten Bürgerinnen und Bürger empfinden die Volksrechte nicht mehr als die Rechte des Volkes. Zu schwer und zu teuer ist ihr Gebrauch geworden.

Heute kann dies nur noch, wer über viel Geld, eine starke Organisation und einigen Einfluss verfügt.

Ursache und Folgen dieses Missstandes sind klar: Die Tatsache, dass seit etwa drei Jahren fast 90 Prozent der Stimmenden per Brief abstimmen und so die Wahllokale, wo früher am schönsten Unterschriften gesammelt werden konnten, entweder geschlossen oder kaum mehr benützt werden, hat zur massiven kalten Erhöhung der alten Schwellen zum Gebrauch des Initiativ- und Referendumsrechtes geführt.

Die Folge: 2001 kam keine einzige Volksinitiative zu Stande und 2002 bloss deren zwei, nachdem es in den 1990er-Jahren durchschnittlich fast fünf gewesen waren. Viele, die nur über die Macht zum eigenen Engagement verfügen, fühlen sich heute ohnmächtig und frustriert; der offiziellen Politik fehlen ihre Kreativität, Anstösse und Frischluft, und die schweizerische Demokratie verliert an Integrationskraft, Innovation und Lebendigkeit.

Wer sich mit dem Paradox nicht abfinden will, dass das Geld sich nun auch derjenigen direktdemokratischen Instrumente bemächtigt hat, die vor 130 Jahren gegen dieses Geld und dessen Dominanz in der Politik in breiten Volksbewegungen erkämpft worden waren, der muss prioritär den realen Gebrauch dieser Instrumente erleichtern und verfeinern.

Zu hoher Preis

Dieses Ziel verfehlt das zufällig und widersprüchlich zusammengestellte Paket vom 9. Februar völlig: Statt für alle Initiativen und Referenden die Hürden zu senken, wird ein Anregungsrecht an das Parlament mit einer «Allgemeinen Initiative» verwechselt und dafür erst noch der gleiche, zu hohe Preis verlangt wie für das scharfe Verfassungsinitiativrecht.

Dabei werden vermeintlich positive Erfahrungen aus einigen Kantonen leichtfertig auf den Bund übertragen, ohne zu merken, dass in vielerlei Hinsicht kantonale Politik und Politiken anders sind als die viel konfliktintensivere, gleichsam vermachtetere Bundespolitik. Ebenso wird übersehen, dass in den Kantonen den Stimmberechtigten auch alle die verbindlichen Rechte wie vor allem das Gesetzesinitiativrecht zur Verfügung stehen, die im Bund erst noch eingeführt werden müssen.

Noch mehr Obstruktion

Zudem wird das fakultative Referendum gegen völkerrechtliche Verträge in einer Art erweitert, welche real wenig verbessert, den Widersachern jeglicher Integration der Schweiz aber zusätzliche Obstruktionsmöglichkeiten offeriert, ohne deren Befürwortern entsprechende Anregungs- und Beschleunigungsinstrumente bereitzustellen.

Beides illustriert eine alte Erkenntnis aus der Geschichte der direkten Demokratie: Die Güte ihrer Einrichtungen erschliesst sich aus der Sorgfalt und der Umsicht, wie sie in das System eingebettet werden und welche Verfahren für sie gelten. An dieser Güte, Umsicht und Ausgewogenheit mangelt es den Änderungen vom 9. Februar völlig. Sie sind deswegen abzulehnen, und das Bundeshaus ist damit zu beauftragen, erstmals seit 30 Jahren endlich eine Reform der Volksrechte auszuarbeiten, welche die direkte Demokratie demokratisiert statt abbaut und die Volksrechte zu Rechten macht, welche engagierte Menschen als Interventionsmöglichkeiten empfinden und gebrauchen können.

Andreas Gross

 

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