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14.01.2003
St.Galler Tagblatt
Podium
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Die Volksrechte sind immer weniger die Rechte des Volkes
Zur Nein-Parole zu den am 9. Februar vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Volksrechte.
Die Volksrechte müssen wieder zu Rechtes des Volkes werden - Nein zu den vorgeschlagenen Änderungen bei den Volksrechten.
Von Andreas Gross
Von Reformen ist heute schnell die Rede. Die grosse Frage ist bloss, wo die Reformen ansetzen, ob sie genügend weit und tief schürfen und die echten Probleme wirklich angehen oder vielmehr Tertiäres bearbeiten damit Primäres liegen bleibt und Sekundäres übersehen wird.
Das grösste Problem, das heute meines Erachtens die Direkte Demokratie schwächt, liegt in der gegenwärtigen Tendenz, dass die Volksrechte immer weniger Rechte des Volkes sind. Im 19.Jahrhundert von breiten Volksbewegungen dafür erkämpft, dass auch einfache Bürger die Möglichkeit haben sich einzumischen und die Monopolisierung der Macht zu verhindern, drohen sie heute zu einem weiteren Privileg von eh schon Privilegierten zu verkommen.
Am deutlichsten lässt sich dies beim Herzstück der Direkten Demokratie, der Volksinitiative illustrieren. In den 1990er Jahren kamen im Bund etwa vier bis fünf Volksinitiativen pro Jahr zustande. Sie deuteten auf ungelöste Probleme, neuen Handlungsbedarf und zu zaghafte parlamentarische Lösungsversuche und ermöglichten es der Schweiz, bezüglich Ökologisierung der Landwirtschaft und der Verkehrspolitik sowie der Liberalisierung der Drogenpolitik europäische Spitze zu werden.
Im Jahre 2001 kam keine einzige Volksinitiative mehr zustande, 2002 nur deren zwei, wobei der einen mit viel Geld nachgeholfen und die zweite auf einer grossen emotionalen Protestwelle segeln konnte. Die Ursache für diese Flaute: Die meisten Bürger stimmen heute brieflich ab, gehen nicht mehr an die Urnen und die Urnen können nicht mehr der effiziente Ort des Unterschriftensammelns sein für all jene, die ihre Unterschriften noch mit relativ wenig Geld lanciert und eingereicht haben. Denn im Unterschied zu früher vor den Urnen treffe ich heute vor der Migros oder dem Coop auf viel mehr Desinteressierte, auf solche Menschen, die gar nicht stimmberechtigt sind und wenn, dann nicht besonders interessiert.
Das hat in den vergangenen vier Jahren zu einer kalten Verdoppelung der Unterschriftenhürden geführt, ohne dass die entsprechenden Zahlen für Initiativen und Referenden hätten geändert werden müssen. Wer will, dass die Volksrechte wirklich Rechte des Volkes bleiben - mindestens etwa so, wie dies vor zehn Jahren der Fall war - muss heute diese Zahlen senken. Von diesem prioritären Reformbedarf ist in der Vorlage vom 9.Februar nicht die Rede. Obwohl der Missstand gravierende Folgen haben wird: Wenn die Volksrechte nicht mehr als Rechte des Volkes empfunden werden , dann verlieren sie ihre einzig-artige Legitimations-, Integrations- und Innovationskraft.
Der sekundäre Reformgegenstand wurde zwar erkannt, doch unsorgfältig und somit wenig zweckdienlich ausgestaltet. Es ist richtig, dass es auf Bundesebene zusätzlicher Volksrechte bedarf. Ein Blick auf die Kantone zeigt, wie wenig ausdifferenziert die Direkte Demokratie im Bund bis heute ist. Doch wer für ein Anregungsrechtes des Volkes an das Parlament - nichts anderes ist die fälschlicherweise Initiative genannte Allgemeine Volksinitiative - die gleichen Unterschriften-Erfordernisse verlangt wie für eine Verfassungsinitiative, bei der die Initianten genau wissen, worüber einmal abgestimmt wird, der muss sich den Vorwurf gefallen lassen, leichtfertig die Potentiale eines neuen Volksrechtes zu vergeben oder wissentlich Placebo-Rechte zu schaffen, die nichts Positives bewirken werden.
Ähnlich vernichtend lässt sich die Ausgestaltung des an sich richtig Staatsvertragsreferendums beurteilen. In der Form, wie es am 9.Februar vorgeschlagen wird, führt es zur Verdoppelung der Interventionsmöglichkeiten der Nationalkonservativen und zu falschen Allianzen, welche die notwendigen Lernprozesse der Schweiz hin zu Europa und der Welt mehr behindern als befördern werden.
Die Änderungsvorschläge im Bereich der Volksrechte vom 9.Februar sind unausgegoren und oberflächlich, verkennen die echten Probleme und lassen den Willen vermissen, die Direkte Demokratie zu demokratisieren. Ein Nein wird uns einen dritten Anlauf ermöglichen, der eher dazu führen kann, dass die Volksrechte wieder von den meisten Bürgerinnen und Bürgern als ihre Rechte empfunden werden.
Andreas Gross
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