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09.01.2003
Basler Zeitung
Inland
Seite 9
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«Dieses Kind wird nie gross und stark»
Der Volksrechtsreform, über die Volk und Stände am 9. Februar entscheiden, erwächst Opposition von links und rechts. Der Wortführer der linken Opposition, der Zürcher SP-Nationalrat Andreas Gross, will mit seiner Nein-Kampagne einen «unausgereiften» Vorschlag kippen und dadurch die Voraussetzungen für eine echte Volksrechtsreform schaffen.

«Mister Volksrecht» Andreas Gross: «Das vorliegende Paket ist nicht einmal ein gerupftes Huhn, es ist schlicht gar kein Huhn.»
BaZ: Herr Gross, am 9. Februar entscheiden Volk und Stände über die Reform der Volksrechte. Mit der «allgemeinen Initiative» ist darin ein zusätzliches Volksrecht vorgesehen. Warum sind Sie, dem die direkte Demokratie doch «eine Herzensangelegenheit» ist, zusammen mit der Mehrheit der Linken und Grünen gegen diese Reform?
Andreas Gross: Die Frage ist natürlich berechtigt, weil ich mich immer für die Erweiterung, Verfeinerung und qualitative Verbesserung der Volksrechte eingesetzt habe. Denn auf eidgenössischer Ebene sind diese viel weniger ausdifferenziert als in den Kantonen. Grundsätzlich finde ich die allgemeine Volksinitiative auch überhaupt keine schlechte Idee. Aber wie immer in der direkten Demokratie spielt das Verfahren die entscheidende Rolle:
Was braucht es, damit man ein Volksrecht auch brauchen kann? Und da ist dem Parlament eben ein Konstruktionsfehler unterlaufen. Wenn man für die allgemeine Volksinitiative die gleiche Unterschriftenzahl in derselben Zeit verlangt wie für das starke Instrument der ausformulierten Initiative, dann geht die Rechnung nicht mehr auf. Denn niemand wird das schwache Instrument wählen, wenn er zum selben Preis ein starkes haben kann.
Sie sprechen von starken und schwachen Instrumenten beziehungsweise Volksrechten. Worin besteht die Schwäche der allgemeinen gegenüber der ausformulierten Volksinitiative?
Die Schwäche besteht darin, dass die allgemeine Initiative gar kein eigentliches Initiativrecht ist, sondern bloss ein «Volksanregungsrecht». 100000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das Recht, dem Parlament einen Ball zuzuspielen, auf dass dieses ihn aufnimmt und diejenigen Tore schiesst, die ihm angemessen erscheinen. Und das ist untypisch. Denn in der direkten Demokratie ist das Initiativrecht das Recht von wenigen, allen eine Diskussion aufzuzwingen und genau sagen zu können, worüber alle abstimmen müssen. Entscheidend ist, dass niemand diesen Prozess behindern darf. Auch das Parlament spielt keine zentrale Rolle. Es darf nur seine Meinung äussern und eventuell Alternativen vorschlagen. Letztlich beruht das Initiativrecht auf der schweren Kritik am Parlament, wenn dieses nicht macht, was es in den Augen der Initianten machen sollte. Die allgemeine Volksinitiative erfordert demgegenüber Vertrauen ins Parlament. Dagegen wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn nur der Preis stimmen würde. 50000 bis 60000 Unterschriften genügen dafür völlig.
Mit andern Worten, das neue Volksrecht bliebe letztlich toter Buchstabe, weil es unter den vorgesehenen Bedingungen nicht benutzt würde?
Ja. Dieses «Kind» wird nie gross und stark werden. Diesen Schluss legt auch das Schicksal der bisherigen Initiative in Form der allgemeinen Anregung nahe, welche durch die allgemeine Volksinitiative ersetzt werden soll. Von bisher rund 250 Volksinitiativen wurde nur gerade neun als Anregung eingereicht, darunter die «Münchensteiner Initiative» zur Einführung eines Zivildienstes. Und mit diesem «Ball» hatte das Parlament in einer Art und Weise gespielt, dass sich die Initianten schliesslich von der Vorlage distanziert und in der Abstimmung dagegen ausgesprochen haben.
Im Justizministerium war inzwischen der Wechsel von Arnold Koller zu Ruth Metzler erfolgt. Koller hätte mit Sicherheit in der CVP für eine allgemeine Volksinitiative mit 70000 Unterschriften gekämpft, was Frau Metzler nicht getan hat.
Im Parlament wurde zum Teil aber auch gar nicht begriffen, dass die allgemeine Volksinitiative nur ein Anregungs- und kein Durchsetzungsrecht ist. Einzelne Parlamentarier wollten gar 120000 Unterschriften für das neue Volksrecht fordern. Das wiederum hängt damit zusammen, dass diejenigen Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die in ihrem Leben schon einmal beim Unterschriftensammeln kalte Füsse gekriegt haben, eben in der Minderheit sind. Und die Mehrheit ist sich immer noch nicht bewusst, dass das Sammeln von Unterschriften erheblich schwieriger geworden ist, seit in städtischen Gebieten bis zu 90 Prozent der Urnengänger brieflich stimmen. Denn mit den Stimmlokalen fallen die einst besten Sammelplätze praktisch weg.
Nun wollen Sie ja mit Ihrem Nein zu dieser - wie Sie sagen - Scheinreform nicht eine Revision verhindern, sondern die Grundlage für eine neue Vorlage schaffen. Welche konkreten Vorstellungen haben Sie von einem neuen Reformpaket?
Eine wirkliche Reform ist heute tatsächlich dringend notwendig. Aus diesem Grund habe ich für diese Scheinreform auch nichts übrig. Denn das vorliegende Paket ist nicht einmal ein gerupftes Huhn, es ist schlicht gar kein Huhn. Um ein neues Reformpaket zu schnüren, müssen sich die linken Opponenten mit den Rechten finden. Denn auch diese Kreise haben kein Interesse an einer Erschwerung der direkten Demokratie auf kaltem Weg. Um diese Erschwerung, die sich allein schon durch das Unterschriftensammeln ergibt, zu neutralisieren, müssen die Zahlen angepasst werden. Am einfachsten geht das bei der Initiative über die Fristen, wenn man die Zahl der Unterschriften nicht senken will. Man setzt die Sammelfrist von 18 auf 24 Monate hinauf. Beim Referendum müsste man allerdings über eine Senkung auf 40000 Unterschriften diskutieren, weil dort die Fristen sozusagen gegeben sind. Ein weiterer Punkt betrifft die Verfeinerung der Volksrechte mittels allgemeiner Initiative, konstruktivem Referendum oder der Volksmotion.
Der dritte Punkt schliesslich betrifft die Prozesse zur Willens- und Meinungsbildung. Diese sind schlecht, weil die Akteure über keine finanziellen Mittel mehr verfügen. Von den Parteien ist heute nur noch eine in der Lage, einen Abstimmungskampf zu führen. Eine Teilfinanzierung von Parteien und politischen Gruppierungen durch den Bund wäre heute für die direkte Demokratie entscheidend.
Nun besteht das Reformpaket aber nicht nur aus der allgemeinen Volksinitiative. Das Staatsvertragsreferendum soll ausgedehnt und das Verfahren beim doppelten Ja verbessert werden. Sind diese Neuerungen nicht grundsätzlich unterstützungswürdig?
Das schon. Vom Gewicht her sind sie allerdings von untergeordneter Bedeutung. Was das doppelte Ja betrifft, so handelt es sich bei den Verbesserungen um eine theoretische Perfektionierung. Der Fall nämlich, dass bei einem doppelten Ja in der Stichfrage die eine Vorlage mehr Volks- und die andere mehr Standesstimmen auf sich vereinigt ist doch wenig wahrscheinlich. Und beim Staatsvertragsreferendum sind die Unterschiede gegenüber dem Ist-Zustand minimal. Die Erweiterung bringt insofern wenig, als das Parlament heute schon das Recht hat, jeden Vertrag von sich aus dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Und es würde auch nie einem Vertag ohne Referendum zustimmen, wenn dieser im Volk umstritten wäre.
Sie wollen das Gespräch mit der Opposition auf der Rechten suchen. Inwiefern wollen Sie deren Anliegen in ein neues Reformpaket aufnehmen?
Dadurch etwa, dass das Verfahren bei der allgemeinen Volksinitiative wesentlich vereinfacht wird. Dieses ist in der vorgesehenen Form zu kompliziert. Und beim Staatsvertragsreferendum gilt es zu verhindern, dass die Bundesversammlung anordnen kann, künftig über einen Vertrag und die dazugehörige Ausführungsgesetzgebung nur noch eine einzige Abstimmung durchzuführen. In beiden Punkten besteht eine gewisse Übereinstimmung zwischen rechten und linken Anliegen - wenn auch nicht unbedingt aus denselben Beweggründen. Man kann nämlich für einen völkerrechtlichen Vertrag sein, aber gegen die Ausführungsgesetzgebung, ohne gleich mit den Nationalkonservativen ins Lotterbett steigen zu müssen. Genau dazu verführt aber die Vorlage vom 9. Februar. Das wäre für die Demokratie und für die europäische und völkerrechtliche Integration der Schweiz fatal.
Das tun Sie aber auch, wenn Sie sich jetzt faktisch mit den Nationalkonservativen verbünden, um die Reform zu bodigen.
Das kann man mir insofern nicht vorwerfen, als ich selbst jahrelang an diesem Bett gebaut habe. Wenn jetzt andere ähnlich liegen wollen, dann kann ich nichts dafür. Wäre die SVP konsequent gewesen, dann hätte sie die Vorlage ebenfalls wie die Linke bereits in der Schlussabstimmung abgelehnt, damit nicht etwas zur Volksabstimmung gelangt, das völlig unausgereift ist. Man hätte damit nicht zuletzt etwa eine halbe Millionen Franken sparen können. Denn so viel kostet eine Volksabstimmung.
Nun besteht wohl eine gewisse Übereinstimmung zwischen Ihnen und den Nationalkonservativen. Dafür ist die Linke gespalten. Die SP Basel-Stadt etwa hat die Ja-Parole beschlossen. Ärgert Sie das?
Ja, denn in der Fraktion war man sich diesbezüglich immer einig. Ich kann mir diese Zustimmung nur damit erklären, dass man die Frage zu schnell und zu oberflächlich behandelt und die Schwachstellen dadurch gar nicht bemerkt hat. Erschrocken bin ich indessen an der SP-Delegiertenversammlung in Liestal, als die Bündner und Berner sich für Stimmfreigabe ausgesprochen hatten mit der Begründung, man habe kein Geld für den Abstimmungskampf und zudem interessiere sich eh niemand für Fragen der Volksrechte und der Demokratie. Unter diesen Umständen könnte die SP inskünftig nur noch Stimmfreigabe beschliessen, weil sie eh nie Geld hat. Falls aber tatsächlich kaum Interesse an Fragen der Demokratie besteht, dann ist es die verdammte Pflicht einer sozialdemokratischen Partei, dieses Interesse wieder zu wecken.
Interview Thomas Gubler
Andreas Gross
Der 1952 im japanischen Kobe geborene Andreas Gross ist seit 1991 Zürcher SP-Nationalrat und seit 2002 Vizepräsident der parlamentarischen Versammlung des Europarates. Er besuchte in Basel das Gymnasium und studierte Geschichte und Politikwissenschaften. Gross, der zu den Gründungsmitgliedern der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) gehörte, leitet das private Wissenschaftliche Institut für Direkte Demokratie (inzwischen Atelier pour la démocratie directe) und ist Lehrbeauftragter für Fragen der direkten Demokratie an den Universitäten Marburg und Speyer.
«Niemand wird das schwache Instrument wählen, wenn er zum selben Preis ein starkes haben kann.»
Andreas Gross
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