Dezember 2002


Quelle: Homepage
von Nationalrätin
Ursula Wyss

Umfassende Reform statt trügerische Änderung!


Nein zur Abstimmung über die Änderung der Volksrechte. Ursula Wyss zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2003 über die Änderung der Volksrechte

Der Bundesbeschluss über die Änderung der Volksrechte, der am 9. Feb-ruar 2003 der Schweizer Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wird, verspricht weit mehr, als er hält. Die direkte Demokratie ist erfahrungs-beglaubigtes Verfassungsgut, auf welches wir zu Recht stolz sein dürfen. Über das Instrumentarium der direkten Demokratie gelang es der Linken beispielsweise mit der Alpeninitiative 1996 den Alpenschutz in der Verfassung festzuschreiben; und auch der längst überfällige UNO-Beitritt unseres Landes ging von einer Volksinitiative aus.

Dennoch erweist sich die Volksinitiative allzu oft als ein umständliches und unzulängliches Instrument der direktdemokratisch Bürgermitwirkung. Schon seit geraumer Zeit zeigt sich die besorgniserregende Tendenz, dass fast nur mehr potente und finanzkräftige politische Akteure in der Lage sind, von den Volksrechten effektiven Gebrauch zu machen, während basisorientierte Bürgerbewegungen immer mehr das Nachsehen haben. Dies hat zum einen mit dem steigenden Kostenaufwand einer Unterschriften-sammlung zu tun, zum anderen aber auch mit dem praktischen Umstand, dass durch die Einführung der Briefwahl das Stimmlokal als traditioneller Ort für Unterschriftensammlungen nahezu vollständig abhanden kam. Die SP hat in diesem Zusammenhang den Vorschlag des konstruktiven Referendums präsentiert, welcher vom Volk jedoch abgelehnt wurde. Die nun präsentierte Änderung gibt vor, mit der Schaffung der sogenannten «Allgemeinen Volksinitiative» das direktdemokratischen Instrumentarium auszubauen. Bei der «Allgemeinen Volksinitiative» handelt es sich jedoch bei genauerem Hinsehen um einen partizipationspolitischen Rohrkrepierer. Schuld ist ein schwerwiegender Konstruktionsfehler: Der Bundesrat wollte die Unterschriftenzahl für diese Initiative auf 70'000 festlegen, da es sich um eine unverbindlichere Interpretationsform handle, als bei der beste-henden Volksinitiative mit ihrem Erfordernis von 100'000 Unterschriften. Vom Parlament wurde die Latte der erforderten Unterschriften allerdings auf die gleiche Höhe gelegt wie bei der eidgenössischen Volksinitiative. Es wird folglich an Motiv und Veranlassung mangeln, für eine unverbindliche Anregung eine «allgemeine Volksinitiative» zu starten, wenn für die gleiche Anzahl Unterschriften auch eine verbindliche Volksinitiative auf Verfassungsstufe lanciert werden kann. Da der Bundesbeschluss über die Änderung der Volksrechte bestehende Mängel im Grundsätzlichen nicht löst, sondern lediglich vorgibt, Neuerungen einzuführen, die faktisch keine sind, lehnt die SP diese Vorlage ab.

Andreas Gross

 

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