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04.10.2002
parlament.ch
Kommission-SR (96.091)
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Beseitigung von Mängeln der Volksrechte
Gross Andreas (S, ZH): Ich möchte Ihnen ganz kurz erklären, weshalb die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten diese Vorlage ablehnen werden. Im Wesentlichen sind es zwei Gründe. Den ersten Grund sehen Sie schon im Titel: Ursprünglich sollte es eine Volksrechtsreform werden, als Paket aus der Bundesverfassungsreform, welche die Mängel der Volksrechte beseitigen sollte. Es ist symptomatisch, dass der Titel heute nur noch «Änderung der Volksrechte» lautet. Es sind nicht nur keine Mängel beseitigt worden, sondern es ist eigentlich sogar ein zusätzlicher Mangel geschaffen worden. Dieser zusätzliche Mangel betrifft die Totgeburt der so genannten Allgemeinen Volksinitiative. Sie ist eine Totgeburt, weil das Parlament nicht bereit war, die Vorlage so umzusetzen, wie der Bundesrat es wollte, nämlich mit 70'000 Unterschriften. Wir haben 100'000 Unterschriften beschlossen. Niemand, der weiss, wie schwierig es ist, 100'000 Unterschriften zu sammeln, wird diese Unterschriften für etwas sammeln, bei dem er nicht sicher ist, dass es so vor das Volk kommt, wie er oder sie es möchte. Wenn er 100'000 Unterschriften für eine eidgenössische Volksinitiative auf Verfassungsebene sammeln kann und damit sicher ist, dass die Initiative so zur Abstimmung kommt, wie er will, wird er diese Variante immer vorziehen und nicht die Allgemeine Volksinitiative wählen, für die der Bundesrat aus diesem Grund ursprünglich 70'000 Unterschriften vorgeschlagen hat.
Der grösste Mangel ist aber der, dass wir hier etwas vorschieben und so tun, als würden wir ein Problem lösen, obwohl es viele Probleme gibt, die wir überhaupt nicht angehen. Wir sind uns offenbar nicht dessen bewusst, dass es heute doppelt so teuer ist, eine Volksinitiative zu machen, und dass es heute mehr als doppelt so schwer ist, Unterschriften zu sammeln, weil die Urne als prädestinierter Ort des Unterschriftensammelns durch die Briefwahl wegfällt. Diese Erschwerung schwächt die direkte Demokratie und bedeutet einen Abbau der direkten Demokratie. Wenn wir dem Rechnung tragen würden, müssten wir die formalen Schwellen senken, die Fristen verlängern, die Unterschriftenzahlen senken, so wie wir es z. B. im Verfassungsrat des Kantons Zürich gemacht haben. Wer vorgibt, einen Mangel zu beseitigen, ohne es zu tun, führt den Bürger irre und macht die Volksrechte zu einem Recht von Privilegierten - das war nicht so gemeint. Sie sehen es in diesem Jahr, in dem nur zwei Volksinitiativen zustande kommen werden: Eine der beiden Initiativen ist von einer der grössten Parteien getragen, die andere von einer sehr grossen Bewegung mit einem sehr grossen Verband dahinter. Aber die Volksrechte sind nicht für grosse Parteien und für grosse Verbände gedacht, sondern für das normale Volk, das nicht über diese Ressourcen verfügt.
Deshalb bitte ich Sie, diese Vorlage abzulehnen, sodass wir eine bessere aufgleisen können.
Bundesbeschluss über die Änderung der Volksrechte
Arrêté fédéral relatif à la révision des droits populaires
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Entwurfes
102 Stimmen
Dagegen
67 Stimmen
Das Abstimmungsverhalten der NationalrätInnen. Wer sagte mit AG nein?
Andreas Gross
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