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01. April 2005
Berner Zeitung
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Auch die Schweiz kann demokratischer werden:
Demokratie ist mehr als die Mehrheit
Von Andreas Gross
Andreas Gross (Zürich) ist Politikwissenschafter, SP-Nationalrat und Präsident der schweizerischen Delegation beim Europarat in Strassburg
Demokratie ist ein politisches Gesamtkunstwerk. Es setzt sich aus über Hundert einzelnen Elementen zusammen, die erst noch alle permanent in Bewegung sind. Dennoch muss jedes einzelne Element ausgereift sein und mit allen anderen optimal zusammenwirken, wenn die Demokratie stark sein soll.
Perfekt ist dies bisher - mit dem Wagnis Demokratie ist erst vor etwa 250 Jahren richtig begonnen worden - noch nie und nirgends gelungen. Deshalb ist die Demokratie eine ständige Aufgabe und ein lange dauernder Prozess. Diese haben immer viele Anfänge, aber noch lange kein Ende. Auch in der Schweiz. Sie begann damit widerwillig vor etwas über 200 Jahren und legte erst vor etwa 160 Jahren - auch in dieser Hinsicht gibt es grosse kantonale Differenzen - aus eigener Überzeugung richtig los.
Heute hat die Schweiz ein fein ausgereiftes partizipatives Demokratieverständnis, jedoch ein vergleichsweise unterentwickeltes Verständnis für die Bedeutung der Grundrechte für eine starke Demokratie. Die Achtung der Partizipationsrechte der Betroffenen und deren Grundrechte sind aber nur zwei der genannten über 100 Elemente des Gesamtkunstwerkes Demokratie, die alle verwirklicht werden müssen, wenn Freiheit kein (undemokratisches) Vorrecht weniger werden soll. Dass zu viele Schweizerinnen und Schweizer die Demokratie als Privileg des Schweizerseins und nicht als Grundrecht aller Menschen ansehen und deshalb bei uns über 20 Prozent der von unseren Entscheiden Betroffenen von der Mitwirkung an den vorangegangenen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sind, ist nur ein weiteres Beispiel für unser unausgereiftes Demokratieverständnis.
Die Gründe für diese schweizerische Ungleichgewichtung der für eine Demokratie unerlässlichen Elemente finden sich in der Geschichte.
Was das allgemeine Stimm- und Wahlrecht der Männer betrifft, so gehörte die Schweiz 1848 welt- und europaweit zu den Pionieren. Weil sie vergleichsweise früh mit der repräsentativen Demokratie begann, lernte sie auch rasch deren Schwächen kennen und erweiterte sie unter dem Druck mächtiger Oppositionsbewegungen weltweit als erste um die direktdemokratischen Elemente Referendum und Initiative. Dies alles waren Früchte des von der Französischen Revolution geprägten progressiven europäischen Freiheitsbewegungen im knappen Jahrhundert von 1789 bis 1870.
Die Grund- und Menschenrechte, wie wir sie heute kennen und wie sie weltweit 1948 im Rahmen der UNO und europaweit noch weitergehend 1951 im Europarat transnational verankert wurden und seither in vielen modernen Verfassungen die Grundlage nationalen Rechts bilden, sind hingegen die Kinder der drei verheerenden europäischen Kriege von 1870 bis 1945, in denen über 100 Millionen Menschen ihr Leben verloren haben.
Diese Kriege und das unermessliche Leid, das Menschen in ihnen einander antaten, können auch als breites Staatsversagen, genauer als Versagen vieler Staaten und ihrer noch zu schwachen oder gar nicht existierenden Demokratien verstanden werden. Zumal diese Katastrophen auch die Folge waren der Ausgrenzung ganzer Völker und Volksgruppen, denen totalitäre Regimes sogar das Existenzrecht absprachen, versuchten die Überlebenden als Lehren aus diesen Katastrophenerfahrungen Grundrechte zu formulieren, die in Demokratien immer und überall und für jeden Menschen ganz unabhängig von seiner Herkunft zu gelten haben und von jeglicher Macht, auch der Staatsmacht, sei es die Regierung, eine Parlamentsmehrheit oder eine Mehrheit eines Volkes, zu achten und zu respektieren sind.
Die Grundrechte können so als minimale zivilisatorische Errungenschaften verstanden werden, durch Menschen geschaffen, die die grösste Gewalt überlebt hatten, die Menschen sich bisher angetan hatten. Sie bilden die Minima, die zu achten sind, sollen ähnliche Katastrophen künftig verhindert werden.
Die Schweiz hat zwischen 1870 und 1945 auf "grausam kluge Weise" (Friedrich Dürrenmatt) verhindern können, auch als Nation von diesem Leid erfasst und versehrt zu werden. 50 Jahre später hat sie endlich begonnen, auch ohne eigene Katastrophenerfahrung dennoch zu lernen. Ausdruck dieses schweizerischen Lernprozesses ist die Annahme der neuen Bundesverfassung mit einem ausgebauten Grundrechtsteil gegen den Willen der SVP (Ausnahme SVP Bern und Bünden) und reaktionärer Minderheiten in FDP und CVP sowie der UNO Beitritt gegen den gleichen Widerstand.
Dass jetzt die gesetzliche Umsetzung der neuen Bundesverfassung von 1999, deren Akzeptanz durch die seither totalrevidierten Kantonsverfassungen von Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Waadt, Freiburg und Zürich belegt wird, von den alten Seilschaften torpediert wird, ist eigentlich nicht erstaunlich. Sie belegt nur, wie dringend weitere Elemente sind, welche der Schweizer Demokratie auf dem Weg zu einem echten Gesamtkunstwerk fehlen: Beispielsweise ein Bundesgericht, das die Bundesverfassung auch vor der Bundesversammlung schützt, oder ein Bundesrat, der von der Bundesversammlung zur Rechenschaft gezogen und zur Neuwahl gezwungen werden kann, auch wenn diese kalendarisch noch nicht ansteht.
Andreas Gross
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