17. Jan. 2016

Sonntagszeitung

Das diesem Artikel zugrunde liegende Gespräch lesen Sie hier.

SP-Politiker Andreas Gross lanciert Reformvorschlag für Gültigkeit von Volksbegehren


Bundesrichter als Hürde für Initiativen

Der ehemalige SP-Nationalrat Andreas Gross lanciert einen neuen Reformvorschlag, um für politisch heikle Volksbegehren eine Hürde einzuführen: «Wenn ein Drittel der Bundesversammlung Zweifel an der Gültigkeit einer Volksinitiative hat, wird dieser Entscheid dem Bundes­ge­richt überlassen», erläutert er seine Idee. Für ihn wäre dies eine «sanfte Neuerung», wie er im Gespräch betont: «Man müsste nicht einmal die Gültigkeitserfordernisse verschärfen, sondern sich nur bes­ser an den Artikel 34 der Bundesverfassung erinnern, der verlangt, dass klar und deutlich ist, worüber abgestimmt wird.»

Dies sei bei all den Ansinnen, die die Europäische Menschenrechts­kon­ven­tion ritzen oder verletzen, nicht der Fall. Er erwägt, diese Idee mit weiteren staatspolitischen Reformen in einem Paket an die Urne zu bringen: Man müsse allenfalls «einige die Demokratie fördernde Volks­initiativen schultern», wie er es ausdrückt.

Gross ist eine überparteilich respektierte Instanz in Fragen der direkten Demokratie. Die anstehenden Volksbegehren der SVP bereiten ihm Sorgen: Als Parlamentarier hatte er seinerzeit erfolglos beantragt, die Durchsetzungsinitiative, die am 28. Februar vors Volks kommt, für un­gültig erklären zu lassen. «Sowohl die Ausschaffungsinitiative als auch ihr Stiefkind zu ihrer Durchsetzung verletzen Grundrechte, rechts­staat­li­che Prinzipien sowie Grundregeln der schweizerischen Rechtsordnung und könnten so nie verwirklicht werden», sagt er. Doch das Parlament habe gegen seinen Antrag entschieden. Nicht minder skeptisch sieht er das SVP-Begehren «Landesrecht vor Völkerrecht».

Gross hatte sich 2009 im Nachgang der aus seiner Sicht verlorenen Minarettabstimmung äusserst kritisch mit den Leistungen der Medien auseinandergesetzt. Heute findet er Lob für die Presse: «Die Aus­einan­dersetzung ist intensiv, die Hintergründe und Einwände werden ausge­leuchtet und hinterfragt.» Beteiligte kämen zu Wort, die «wesentlich zur Meinungsbildung beitragen». Kritischer ist er mit SRF in der Deutsch­schweiz: «Hier halten sich Radio und Fernsehen mit Debatten und Hintergrundorientierung viel zu sehr zurück, beschränken sich im Un­terschied zu den welschen Radios fast auf ein rituelles Pflichtprogramm mit wenig Erkenntnisgewinnen.»


Kontakt mit Andreas Gross



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