11. Sept. 2015

TagesWoche

XXIII. Demokratie-Kolumne

Konterrevolutionäre Errungenschaften
der Demokratie



Viele erfolgreiche Revolutionäre pflegten die ganze Macht des Staates für ihresgleichen zu beanspruchen. Sie weckten damit aber Gegenkräfte, die sie über kurz oder lang zu institutionellen Reformen zwangen, welche zur Teilung der Macht im Staat führten: Demokratische Errungenschaften wie die Volksrechte oder das Proporz-Wahlrecht, die uns heute selbstverständlich scheinen, die jedoch auch in der Schweiz während mehrerer Jahrzehnte erst erkämpft werden mussten.

Auch die Schweiz kannte Mitte des 19. Jahrhunderts so etwas wie Könige, sogenannte Barone der neuen, freisinnigen Demokratie. Tatkräftige Männer an der Spitze von liberaldemokratischen Revo­lutionen, die sich nach deren Gelingen in zahlreiche staatliche Re­gierungs- und andere Ämter wählen liessen. Sie mauserten sich über zwei Jahrzehnte über verschiedene politische Doppelmandate (Re­gie­rungs- und Nationalrat beispielsweise) sowie Direktorenposten in pri­vaten Eisenbahnbau-, Bank- und Versicherungsgesellschaften zu eigentlichen Herrschern. Zeitgenossen empfanden sie sogar als Ty­rannen - die man doch, so glaubten sie, mit den Revolutionen ein für alle Mal auf den Misthaufen der Geschichte verbannt hatte.

Der Genfer James Fazy (1794 - 1878) war so einer, wie auch der Zürcher Alfred Escher (1819 - 1882). Fazy gilt als «Schöpfer des modernen Genf» (laut HLS, dem Historischen Lexikon der Schweiz), Escher als «Erbauer der Gotthardbahn» und des Gotthard-Scheitel­tunnels (ebenfalls laut HLS). Demokratiepolitisch waren beide weniger konstruktiv, diesbezüglich sind sie weniger berühmt und dafür umso berüchtigter.

James Fazy stand 1841 und 1846 an der Spitze zweier radikalliberaler Revolutionen; mit Hilfe der Arbeiter aus St-Gervais und der katho­li­schen Landbewohner warf er im zweiten Anlauf die alten Genfer Aristokraten aus Amt und Würden und errichtete eine «absolute Demokratie»: Die politische Macht konzentrierte sich vollständig in der erstmals vom Volk direkt gewählten Regierung. Sie setzte sich wie das dienstbare Parlament nur aus Freisinnigen zusammen. Die Wahlkreise waren so modelliert, dass im Majorzverfahren überall die freisinnigen Listen Mehrheiten fanden. Diese konnte sich so mit einem Wähleranteil von etwa der Hälfte alle Sitze Im Parlament unter den Nagel reissen. Fazit des Genfer Historikers Dominique Wisler: «Die Staatsmacht wurde von den Freisinnigen gleichsam konfisziert» (Zitat aus dem empfehlenswerten Buch: Dominique Wisler, La démocratie genèvoise, Georg-Verlag, Genf 2008).

Jede Ersatzwahl - und solche gab es jährlich viele, der damals kurzen Legislaturperioden wegen – wurde unter solchen Umständen zu einem Machtkampf auf biegen und brechen. 12 Jahre lang hielt die autoritäre freisinnige Monokultur. Doch die vielen verschiedenen Opponenten begannen sich immer besser zu organisieren. 1862 wäre ihnen fast eine Verfassungsrevision gelungen. Im August 1864 verlor Fazy eine Wiederwahl in den Regierungsrat; zu offensichtlich wurde vielen sein Missbrauch der Macht für persönliche Bereicherungen. Noch mehr sprachen von Wahlbetrug, die Freisinnigen widersetzten sich mit Gewalt der Wahlniederlage, versuchten das Regierungsgebäude zu stürmen, es kam zu Schiessereien, es gab Tote und Verletzte, eidge­nös­sisches Militär marschierte ein. Vier Monate lang blieben Stadt und Kanton Genf unter der Obhut des Bundes.

In einem Bericht an den Bundesrat zu den Ursachen dieser Unruhen legte der Genfer Philosoph Ernest Naville (1816 - 1909) den Finger auf den wunden Punkt. Eine echte Demokratie könne nie absolut sein, schrieb er. Die Demokratie sei mehr als die Macht der Mehrheit; auch die Minderheiten müssten ein Recht haben, sich zum Ausdruck bringen zu können. Naville: «In einer Demokratie entscheiden immer Mehr­hei­ten; aber das Recht auf Repräsentation haben alle.» Zur Begründung seiner Alternative, des Proporz-Wahlrechts, erinnerte er an die Ver­fas­sungsräte der Französischen Revolution und an den Anspruch, den dort 1789 der Aufklärer Gabriel de Mirabeau (1749 - 1791) an Par­la­mente gestellt hatte: «Die Parlamente eines Volkes sind wie Land­kar­ten: Sie zeigen zwar das Ganze im kleineren Massstab, aber wirklich­keits­getreu.» Sowohl Jean-Marie Condorcet als auch Saint-Just hatten deswegen in ihren demokratischen Verfassungsentwürfen von 1791 und 1793 die Wahl der Nationalversammlung nach dem Proporz vor­gesehen. Genau das Prinzip, das der Frühsozialist Victor Considerant schon 1846 den Genfer Verfassungsräten ans Herz legen wollte, von Fazy aber barsch abgewiesen worden war.

Doch es brauchte in der Schweiz noch eine weitere «Revolution» zwischen den Konservativen und den Freisinnigen mit Schiessereien und einer Intervention von Bundestruppen – jene im September 1890 im Tessin – um allen klar zu machen, dass eine in zwei politische Hälften gespaltene Gesellschaft durch das Majorz-Wahlrecht nie befriedet werden kann. Hier meinte der antiklerikale und aufmüpfige radikalliberale Antonio Soldini: «Man kann nicht absolutistisch regieren. Wir brauchen institutionell eine friedliche Revolution, das heisst die Einführung des Proporz-Wahlrechtes.» Dieser Einsicht des Tessins schlossen sich 1891 Neuenburg und Genf 1892 an. Wobei das Aufkommen einer dritten Kraft, der Arbeiterbewegung und Linken, diesem Lernprozess gewiss förderlich war.

In Zürich war der freisinnige Absolutismus rund um Alfred Escher nicht weniger selbstherrlich als in Genf. Der Sozialist Karl Bürkli (1823-1901) sprach von «einer Finanz-Aristokratie», der soziale Radikal­de­mo­krat Salomon Bleuler, Chefredaktor des Winterthurer Landboten – dem Kampfblatt der Demokratischen Bewegung – von einem «System», einer Interessen-Koalition der Kantonsregierung, des von den Liberalen dominierten Parlamentes und der Banken sowie der Eisenbahn- und Versicherungsgesellschaften. Doch die Demokratische Bewegung knackte das System nicht mittels einer Wahlrechtsreform sondern mit der Erweiterung der indirekten zur direkten Demokratie.

Gewiss funktionierten eine Wirtschaftskrise und die Cholera-Epidemie als Katalysatoren. Doch entscheidend für den Zürcher Demokratisie­rungs­schub war die Mobilisationsfähigkeit der Demokratiebewegung: Sechsmal innert den 18 Monaten zwischen dem November 1867 und dem Mai 1869 vermochte man 90 Prozent der Stimmberechtigten zu mobilisieren; all diejenigen Bauern, Handwerker, Arbeiter und länd­lichen Unternehmer, die von der liberalen Herrschaft vernachlässigt wurden, kamen zweimal an riesige Demonstrationen, liessen 1868 die demokratischste Verfassung der Welt ausarbeiten und fegten dann in den folgenden (Majorz-)Wahlen die Liberalen aus der Regierung und nahmen ihnen die Parlamentsmehrheit ab.

Die doppelte Pointe dieser Zürcher «demokratischen Revolution»: Auch sie bezog sich mit den Volksrechten auf eine Idee von Condorcet aus der Französischen Revolution. Und zwischen 1890 und 1918 war die Einführung des Proporzwahlsystems die Frucht von zwei kantonal-zürcherischen und drei eidgenössischen Volksinitiativen. Das Pro­porz­system war das erste grosse Kind der Direkten Demokratie. Baselstadt willigte 1905 im dritten Anlauf der Einführung des Proporzwahlrechtes zu, Baselland erst nach dem Generalstreik 1919. Auf zwei Wegen also realisierten die Schweizer die doppelte Teilung der politischen Macht, was bis heute die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz überdurchschnittlich mehrte.


Kontakt mit Andreas Gross



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