31. Mai 2010
Seminar für ZHAW
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Die Knotenpunkte in der Geschichte der Schweizerischen (Direkten) Demokratie (von 1789 bis 1900)
1. Vor 1789
Thomas Paine (1737 - 1809), britisch-amerikanisch-französischer Revolutionär, 1776: Common Sense (erschien in Philadelphia)
I.
Republikanismus bedeutet nicht nur die absolute Vorherrschaft des Volkes in einer Regierung, sondern auch ziemlich viel soziale Gleichheiteine klare Hinwendung zum öffentlichen Gut und zum Allgemein-interesse sowie die Bereitschaft, private Vorteile zurückzustellen ...
Die Politik hat Ausdruck des allgemeinen Willens und des Gesamtinteresses zu sein ...
II.
Die Zustimmung der Bürger muss häufiger und direkter eingefordert werden. Die zweite Komponente dieser neuen Vorstellung einer Regierung bestand darin, dass die Souveränität durch die Versammlung von Bürgervertretern in einer verfassungsgebenden Versammlung wahrgenommen wird und nicht durch die Kolonialherrschaften.
So kam Massachusetts 1780 zu seiner Verfassung, jene in New Hampshire 1784 wurde bereits der obligatorischen Volksabstimmung unterbreitet. Die Stärke des Regierungssystems und das Glück der Regierten hängen entscheidend vom gemeinsamen Interesse beider, der Repräsentierenden und der Repräsentierten ab.
III.
Die dritte Komponente der Amerikanischen Revolution betraf eine moralische Reformation, nach der die öffentlichen Tugenden, von denen Republiken lebten, revitalisiert und viel mehr verbreitet sein sollten als dies bisher für möglich gehalten wurde: Einfachheit, Selbstbescheidenheit, Ehrlichkeit und moralische Aufrichtigkeit. Einfacher in einer jungen Agrar-Republik als in einer grossen, von Klassengegensätzen durchsetzten Nation.
Common Sense trug im Januar 1776 in Philadelphia viel zur Formulierung dieses neuen politischen Ideals bei: Mehr Gleichheit, mehr fürs Volk und weniger für die Oligarchie, welche weniger von Unabhängigkeit wissen wollte.
Der einfache Mann war Paine mehr wert als der König, der sich einen Deut um das Schicksal des Volkes kümmere. Paine steigerte das Selbstwertgefühl des einzelnen Bürgers und relativierte drastisch dieBedeutung des Königs. «Das Volk ist erwachsen geworden.» … «Kein Land kann frei sein, das von einer absoluten Macht regiert wird.»
Fünf Prinzipien der neuen Politik: demokratische Republik, echte Repräsentation, Gleichheit der Regierenden und der Regierten, Teilung der Macht und keine klassische (Geheimrats-)Politik.
II.
Jean-Jacques Rousseau, (1712-1778) Genfer Philosoph und Aufklärer: Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des politischen Rechtes, 1762
Den Rousseauschen Gesellschaftsvertrag bezeichnen wir heute als Verfassung. Die Individuen setzen sich durch den Gesellschaftsvertrag zum Herrscher ihrer selbst ein (Ulrich K. Preuss): «Jeder einzelne, mit allen verbündet, gehorcht nur sich selbst und ist so frei wie zuvor.»
Der Souverän ist die Vereinigung der Individuen, und daher «kann er kein Interesse verfolgen, das ihrem Interesse widerspricht » während umgekehrt «Gehorsam dem Gesetz gegenüber, das man sich selber gegeben hat, ... Freiheit ist.» Voraussetzung: Der Wille des Souveräns (Volonté générale), der vereinigte Wille der Bürger, muss auch vernünftig und gerecht, das heisst auf das Gemeinwohl zielen, ist also mehr als die simple Summe der partikularen Einzelwillen oder Einzelinteressen.
Grundlage der Rousseauschen Demokratietheorie: Der Wille jedes einzelnen Mitgliedes der Gesellschaft. Das Volk kann seinen Willen nichtübertragen, ohne seine Eigenschaft als Volk zu verlieren. Souveränität des Gemeinwillens heisst für Rousseau Volkssouveränität, d.h. die Herrschaft nicht nur für das Volk, sondern auch durch das Volk. «Die Souveränität kann aus dem gleichen Grund nicht vertreten werden, wie sie nicht veräussert werden kann. Sie besteht im Wesentlichen aus dem Gemeinwillen, und der Wille lässt sich nicht vertreten: entweder ist er es selbst oder er ist es nicht.»
Demokratie verlangt nach Rousseau nicht lediglich eine Legitimation aller Gesetze durch den Gemeinwillen, sondern deren Approbation. Welche Gewähr gibt es dafür, dass die einzelnen Individuen gemeinwohlorientiert, d.h. vernünftig und gerecht sein wollen? (U.K.P.) Rousseau: «Zwar hat der Gemeinwille immer recht und zielt immer auf das Gemeinwohl; aber es folgt nicht daraus, dass die Beschlüsse des Volkes immer richtig sind. Man will immer sein Bestes, aber man sieht es nicht immer ...»
Bürger dürfen keine Bourgeois bleiben, sondern müssen Citoyens werden. (Überwindung der natürlichen Gefühle, Leidenschaften, Aneignung der politischen Moral ...) «Instinkte werden durch die Gerechtigkeit ersetzt, der Trieb durch die Pflicht, die Begierde durch das Recht ... Der Mensch, der bisher nur an sich gedacht hatte, sieht sich gezwungen, nach anderen Grundsätzen zuhandeln und seine Vernunft zu fragen, ehe er seinen Neigungen folgte, seine Fähigkeiten entwickeln sich, seine Ideen erweitern sich, seine Gefühle läutern sich und seine ganze Seele erhebt sich ...»
III. Adam Ferguson (1723-1816), schottischer Aufklärer: Versuch über die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft (1767) FfM 1988 / stw 739 S.182+266
Zitiert erst Montesquieu, wonach eine Republik ein Staat ist, in welchem das Volk als kollektive Körperschaft oder ein Teil des Volkes die souveräne Gewalt besitzt. «Bei Republiken ... verbleibt die oberste Gewalt in den Händen der kollektiven Körperschaft. Bei Ernennung durch diesen Souverän steht jedes Amt jedem Bürger zu. ... Bei der Aristokratie liegt die Souveränität in den Händen einer besonderen Klasse oder eines besonderen Menschenstandes.»
«In einer Demokratie müssen die Menschen die Gleichheit lieben, sie müssen die Rechte ihrer Mitbürger achten, ... sie müssen für das Gemeinwohl arbeiten ... Kurz gesagt sind Redlichkeit, Kraft und Würde des Geistes die Stützen der Demokratie. Tugend ist dasjenige Verhaltensprinzip, das zu ihrer Erhaltung erforderlich ist.» - «Freiheit wird durch die beständigen Meinungsverschiedenheiten und Gegensätze der vielen aufrechterhalten, nicht etwa durch ihren gemeinsamen Eifer für eine unparteiische Regierung.» - «Die weisesten Gesetze werden in freien Staaten ... von durchaus unterschiedlichen Händen eingebracht, bekämpft und verbessert. Und so werden sie schliesslich zum Ausdruck jener Vermittlung und Zusammensetzung, die streitende Parteien einander aufgenötigt haben.»
2. 1789 – 1794
Französische Erklärung der Menschen und Bürgerechte vom August 1789
Artikel 1
Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Die gesellschaftlichen Unterschiede dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein.
Artikel 2
Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unverzichtbaren Menschenrechte. Diese Rechte sind die Freiheit, das Eigentum, die Sicherheit und der Widerstand gegen die Unterdrückung.
Artikel 3
Der Ursprung aller Souveränität liegt wesenshaft in der Nation ...
Artikel 4
Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet.
Artikel 6
Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger sind berechtigt, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Gestaltung mitzuwirken ...
Marie-Jean Condorcet, (1743-1794)
Condorcet war ein französischer Mathematiker, Pädagoge, Philosoph (der letzte der Enzyklopädisten, der erste der revolutionären Philosophen) – und «Erfinder der Direkten Demokratie», Er war ein wesentlicher Verfasser der ersten Verfassung mit Direkter Demokratie, im Februar 1793.
Die Vernunft (Erbe des Aufklärers Descartes) in Verbindung mit der Menschlichkeit (Erbe Voltaires) und der Gleichheit führt zur Kollegialität, denn die Wahrheit und das öffentliche, allgemeine Interesse können nur von einer Menge von Menschen gemeinsam erschlossen werden. Diese Kollegialität ist für Condorcet ein wesentliches Prinzip, sie bildet für ihn gemeinsam mit der Toleranz eine der Voraussetzungen der republikanischen Diskussion. Hier schafft die Philosophie der Aufklärung die gesellschaftliche Grundlage für die Politik auf der Basis der republikanischen Demokratie und der Menschenrechte.
Daraus entwickelt Condorcet eine Theorie der Republik (1765 – 1793), auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen der amerikanischen Revolution (sein Kollege war Tom Paine). Wie bringt Condorcet Demokratie und Vernunft unter einen Hut? Dem Handeln und dem Entscheiden geht in der Politik die Reflexion voraus. Immer mit Blick auf das gemeinsame öffentliche Interesse und die Gerechtigkeit. (Der Machiavellismus ist die Versuchung eines Politikers, die Politik nicht als gemeinsames, vernünftiges Handeln zu verstehen.)
In der Republik ersetzt das politische Nachdenken die Intrige. In der Republik werden alle Bürger in die Diskussion einbezogen, die allen bekannt ist. Die Möglichkeit, diese zu drucken, ermöglicht Freiheit. Seine Theorie der Republik entwickelt Concorcet in der Auseinandersetzung mit Montesquieu, Rousseau und Voltaire. Nach 1789 stützt sich Sieyes auf ersteren, wenn dieser die englische Verfassung propagiert (die relativistische Versuchung der Republik), Robespierre argumentiert mit Rousseau für sein selbstherrliches und moralisches Souveränitätsverständnis (utopische Versuchung); Voltaire verkörpere die ästhetische Versuchung: Indem Concorcet 1793 im Rahmen der Verfassungsgebung von 1793 eine öffentliche Debatte organisiert, begründet er die politische Einheit auf dem «permanenten Austausch vernünftiger Argumente». Die politische Verständigung folgt für Condorcet auf die Auslegeordnung und die Diskussion der Ideen und Vorschläge unter den Bürgern; deswegen vertragen sich für ihn die direkte Demokratie und die repräsentative Demokratie sehr gut, unter der Voraussetzung, dass jeder Bürger seine Meinung äussern und Revisionsvorschläge machen darf. Gesetz und Verfassung sind Ausdruck der Vernunft und sollten mit dem Fortschritt der Vernunft und mit Zustimmung der Bürger immer wieder verbessert werden.
1786 formulierte Condorcet die erste Definition einer republikanischen Demokratie: «Die Republik ist eine politische Ordnung, in der die Verfassung vollständig auf der Achtung der Menschenrechte beruht und in der das Volk in die Formulierung der Gesetze eingreift.» Die Menschenrechte, welche von der Vernunft und der Menschlichkeit abgeleitet worden sind, sind für alle Völker die gleichen. Diese Universalität ist nicht unvereinbar mit der Revidierbarkeit der Gesetze, wie jeglichem Ausdruck menschlicher Vernunft. Deshalb müssen die Bürger auch regelmässig zusammenkommen, um ihre Verfassung revidieren zu können. Dies bedeutet wiederum, dass alle Bürger zusammen fähig sind, den Fortschritt der Republik zu erarbeiten und so deren Einheit zu bewahren.
1786 schrieb Condorcet ebenso: «Eine republikanische Verfassung ist die beste aller Verfassungen. Dies ist jene, in der alle Menschenrechte am besten bewahrt sind, weil das Recht, die Gesetzgebungsmacht selber oder durch seine Repräsentanten auszuüben das erste aller Menschenrechte ist.»
1792: Der republikanische Bürger erkennt im Gesetz ein Ausdruck der Vernunft, welche für das öffentliche Wohl angewandt worden ist. Der Respekt gegenüber dem Gesetz darf nicht auf der Angst beruhen, sondern vielmehr auf dem Vertrauen in die gemeinsame Vernunft, die ihm zu Grunde liegt. In der Republik muss ich mich nur dann dem Gesetz unterziehen, wenn ich die Gewissheit habe,dass die Diskussion, welche der Abstimmung über das Gesetz vorausging, vernünftig organisiert war, und wenn ich das Gesetz revidieren kann.
III 1798
12.4.1798 Verfassung der helvetischen Republik:
« …
1. Die helvetische Republik macht einen unzertheilbaren Staat aus.
2. Die Gesamtheit der Bürger ist der Souverän oder Oberherrscher.
3. Regierungsform: Allezeit eine repräsentative Demokratie.
4. Die zwei Grundlagen des öffentlichen Wohls sind Sicherheit
und Aufklärung. Aufklärung ist besser als Reichtum und Pracht.
5. Die natürliche Freiheit des Menschen ist unveräusserlich. Sie hat keine anderen Grenzen als die Freiheit jedes anderen ...»
IV 1830
Ludwig Snell (1785-1854), Philosoph, Lehrer/Rektor, Küsnacht, formulierte in den 1830er Jahren
Schlüsseltexte der liberalen kantonalen Revolution. «Die Souveränität als die höchste Staatsgewalt liegt ewig und unveräusserlich in der Gesamtheit aller Bürger oder in dem Gesamtwillen des Volkes.»
Souveränität und Freiheit sind also gleich geltende Begriffe, weshalb auch Freiheit und Selbstgesetzgebung des Volkes gleichbedeutend sind. Der Mensch habe «nur dann einen freien Willen, wenn er sich selbst seine Gesetze für sein Handeln gibt und kein Anderer.» Die Verfassung als der «Grundhaltung», dem ersten «Hauptakt der Selbstgesetzgebung» müsse dem «souveränen Volkswillen entspringen. Bei den späteren Gesetzen sei es nicht mehr nötig, den Willen des Volkes einzuholen ...».
V 1830 ff: «Alles für das Volk – aber möglichst ohne Volk!»
Regenerierte Kantone:
a. Liberale Individualrechte verwirklicht, aber weniger Demokratie und Gleichheit: ZH, LU SH, VD, FR, TI
b. Mehr Schutz der Individualrechte , mehr Gleichheit, Einführung des Vetos: BL, SG, TG, AG
c. Wenig garantierte Individualrechte, keine Gleichheit, (liberal-konservativ): BE, SO, BS, NE
Der führende Berner Liberale Hans Schnell aus Burgdorf, 1830: «Ich habe in meiner ganzen Karriere immer eher zu denen Sorge getragen, welche etwas gehabt, als zu denen, welche nichts hatten. Wenn ich vom Volkes rede, so meine ich die Vermöglichen darunter.»
VI 1848
Johann Konrad Kern und Henri Druey , beides Mitglieder des ersten Bundesrates – mit Ulrich Ochsenbein - über den Entwurf der neuen Bundesverfassung: «Dagegen hatten diese Ereignisse (Völkerfrühling von 1848 in Europa den Einfluss, dass sie das Gefühl lebendig machten, die Schweiz sei in der Ausübung ihres freien Rechtes von aussen her auf keine Weise gehemmt, während jene Ereignisse gleichzeitig von der Entwicklung des Geistes Zeugnis ablegten und die Möglichkeit zeigten, Ideen ins Leben zu führen, welche zu anderen Zeiten von manchem als Utopien betrachtet worden wären. Das ist in der Tat der Charakter und der Zweck der Institutionen: den Ideen und den Bedürfnissen der Zeit zu entsprechen, in dem man das Vergangene benutzt und der Zukunft einen neuen Weg öffnet.»
VII 1867-1869
Zürcher Demokratiebewegung von 1867 bis 1869 «Wer ist denn hier der Souverän?»: Am 18. April 1869 stimmten 91 Prozent der stimmberechtigten Zürcher mit 33'458 gegen 22'366 Stimmen der neuen Kantonsverfassung zu, die bis 2005 Zürichs Geschicke bestimmte.
Der spätere Marburger Philosophieprofessor Friedrich Albert Lange (1828 - 1875), damals Redaktor der Hauszeitung der Demokratischen Bewegung, des Winterthurer Landboten, zum revolutionären, weil das liberale «System» überwindenden Ereignis: «... der erste konsequente Versuch, die Idee der reinen Volksherrschaft in einer den modernen Kulturverhältnissen entsprechenden Form durchzuführen ...». Es bildete sich ein l5köpfiges Komitee, das für den 15. Dezember 1867 im Hinblick auf eine Revision der Kantonsverfassung zu vier grossen Landsgemeinden nach Uster, Winterthur, Bülach und Zürich einlud.
Im Aufruf des Komitees hiess es: «Im Denkkreise des Zürcher Volkes bildete sich durch 37 Jahre hindurch die politische Erkenntnis weiter, dass es das Volk und das Volk allein sei, welches als die Quelle des staatlichen Willens, als sein Ausgangs- und Zielpunkt betrachtet werden müsse. Mit dieser nach und nach erfolgten Wandelung und Klärungdes politisch-bürgerlichen Selbstbewusstseins war das reine Repräsentativsystem der Dreissiger-Verfassung überwunden, so dass es nun galt, neue Lebensformen aufzufinden für die direkte Selbstregierung des Volkes und den anerkannten Satz: Alles für das Volk zu ergänzen durch den ebenso berechtigten Alles durch das Volk. (...) In guten Treuen, fern von demagogischer Volksschmeichelei protestieren wir gegen die Herabwürdigung des Zürchervolks, die darin liegt,dass man es für unfähig erklärt, den wahren Fortschritt zuerkennen und dafür Opfer zubringen. Wir erblicken in der falschen Beurteilung des Volkes den hauptsächlichen Keim der gegenwärtigen Bewegung.»
Es folgte das Sechs-Punkte-Programm der Verfassungsrevision: Schwächung des Einflusses der Regierungsgewalt, der Beamten und Geldherrschaft auf die Gesetzgebung durch die Erweiterung der Volksrechte (Abberufungsrecht des Grossen Rates, Gesetzesreferendum, Gesetzesinitiative, Beseitigung der indirekten Grossratswahlen und der Lebenslänglichkeit von Ämtern). Trotz Sturm und Regen folgten über 20'000 Zürcher, nicht ganz ein Drittel aller Stimmberechtigten, dem Aufruf.
Der Landbote-Verleger Salomon Bleuler (1829 - 1886) erläuterte in Winterthur den Hauptpunkt der Bewegung, die Erweiterung der Volksrechte: «Er trifft eines unserer Hauptübel in seinem Kern und Lebensnerv, er durchschneidet und zerschmettert die einseitige Interessenwirtschaft, die Übermacht des einzelnen und seiner willfährigen Trabanten, dasungebührliche Erstarken der Regierungsgewohnheit und ihres Eigensinns.»
Der später zum Regierungsrat gewählte Johann Caspar Sieber (1821 - 1878) rief in Uster: «In 37 Jahren sind wir mündig geworden, und werden diese Mündigkeit noch besser in und mit der Bewegung in ihr erlernen. Und was wir sodann beschliessen durch Initiative und Referendum, das ist und bleibt unser eigenes Werk, für das wir einstehen. Die Bevormundung weisen wir nun und für allemal zurück, indem wir den Volkswillen als oberstes politisches Axiomverkünden.»
Ein Jahr später erläuterte Sieber den gleichen Gedanken im Verfassungsrat so: «Beim Staatsschiff, wie der (liberale Regierungsrat; der Verf.) Herr Suter dasselbe ausrüstet, führt der Grosse Rat den Kompass und auch das Steuerruder, und wohlgefällig schaut der Souverän von der Bauschanze (damals der Zürcher Landungssteg der Dampfschiffe) aus der Fahrt zu. Wir hingegen geben dem Staatsschiffe die treibende Kraft und den Kompass und das Steuerruder, indem wir den Volksgeist und den Volkswillen als das allein bewegende Element betrachten. Der Grosse Rat soll inskünftig nicht mehr das Alpha und das Omega des politischen Lebens, nicht mehr der politische Vormund sein, sondern ein Berater des Volkes, ein Pionier neuer Gedanken und sein Freund.»
Immer wieder fiel an den grossen Versammlungen der Begriff der Geldaristokratie. Nationalrat Hans Rudolf Zanger (1826 - 1882) in Uster: «Die grossen Verkehrsadern [gemeint sind die Eisenbahnen] werden im Interesse einer Minderzahl ungebührlich ausgebeutet, und die kleinen können sich nicht entwickeln oder lasten auf den Gegenden zum Erdrücken. Wir begegnen hier einer Geldaristokratie. Diese beherrscht auch einen Teil der Industrie und des Bodenkredits. Sie steht der Bewegung und Entwicklung kleiner Kräftehindernd im Wege und hilft die Not des verschuldeten Bauers mehren. Die Grossen sind frei; aber den Kleinen (Handwerkern und Arbeitern) sind Versammlungen und Vereine zur Besprechung ihrer höchsten Interesse verboten.»
Karl Bürkli (1825-1901), der Frühsozialist und Pionier der sich etwas später formierenden Arbeiterbewegung, rief in Zürich: «Unter System verstehe ich den verderblichen Einfluss der Interessenwirtschaft. Das System wie die Cholera ist nicht mit Händen zu greifen, aber man spürt es in allen Gliedern. Anno 1830 konnte die Stadtaristokratie unschädlich gemacht werden, in dem man die Gesetzgebung in die Hände der Vertreter des ganzen Kantons legte, und jetzt kann die aufstrebende Geldaristokratie nur dann in Schranken darnieder gehalten werden, wenn man den Schwerpunkt der Gesetzgebung weiter hinaus, ins ganze Volk, verlegt; denn die paar hundert Kantonsräte, das heisst die Repräsentativdemokratie, ist nicht mächtig genug, der Korruption zu widerstehen.»
Die liberale Regierung akzeptierte die Massenmobilisation und die 27'000 gesammelten Unterschriften als Ausdruck der Forderung nach einer Totalrevision der Kantonsverfassung und setzte den Abstimmungstermin auf den 26. Januar 1868 an. Wieder rief das Komitee der 15 zum Stimmgang auf und betonte den Ausbau der Volksherrschaft als primäres Bewegungsziel: «Um nichts Geringeres handelt es sich als Eure bisherige Scheinsouveränität zu einer wirklichen und wahrhaften Volkssouveränität zu entwickeln, die massgebende Macht und Gewalt aus den Händen einzelner auf die starken Schultern der Gesamtheit zu verlegen.»
In einer der zahlreichen Flugschriften fasste Bleuler noch einmal zusammen: «Nicht die Salzfrage, nicht die Bankfrage, nicht ein persönlicher Amtsehrverletzungsprozess für sich allein ist es, nicht eine einzelne Petitionssache, die wie ein armer Schlucker vor der Türe der Herren Kantonsräte scharfussen muss - es ist der Gesamteindruck, die Physiognomie aller dieser Elemente, was die Leute stutzig macht und fragen lässt: Wer ist hier eigentlich der Souverän?»
Die Abstimmung vom 26. Januar 1868 liess an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Mit 50786 gegen 7374 Stimmen bei einer Beteiligung von 90 Prozent wurde der Totalrevision der Verfassung zugestimmt und beinahe ebenso deutlich ein Verfassungsrat eingesetzt.
Der aus dem Rheinland nach Zürich zurückgekehrte Redaktor des Winterthurer Landboten Friedrich Albert Lange schrieb in seinem Abstimmungskommentar zur neuen Verfassung: «Der 18. April 1869 hat dem Kanton Zürich eine Verfassung gegeben, die zu den bedeutungsvollsten Erscheinungen auf dem Gebiete der neueren Staatseinrichtungen gezählt werden muss. Sie ist mit einem Wort der erste konsequente Versuch, die Idee der reinen Volksherrschaft in einer den modernen Kulturverhältnissen entsprechenden Form durchzuführen und die ehrwürdige aber schwerfällige und nur für kleine Verhältnisse geeignete Landsgemeinde durch eine Einrichtung zu ersetzen, deren Eckstein die Abstimmung durch die Urne in den Gemeinden ist».
Für Lange war diese demokratiepolitische Pionierleistung damals nur möglich, weil gleichzeitig auch wirtschaftlich und technologisch der Wandel sich beschleunigte. Er nannte «Posten und Strassen, Eisenbahnen und Schnellpressen», deren ungemeine Vorteile dienstbar gemacht werden müssten für ein politisches Prinzip, dem Prinzip der direkten Demokratie. «Viele haben ihren Anteil an der Anregung, Verbesserung und spezieller Durchführung der neuen Idee, die eben bei uns ihren Boden gefunden hat, wie ein in der Luft schwebender Keim zur Pflanze empor spriesst, sobald er die Bedingungen seiner Entwicklung gefunden hat. Eine ungewöhnlich tiefe Verstimmung über die schroff hervorgetretenen Mängel des Repräsentativsystems, ein hoher Grad von politischem Selbstbewusstsein im Volke, die Grundlage einer trefflichen Volksschule, Anfänge und viel verheissene Bruchstücke der neuen Einrichtung rings um uns her (...) alles das musste zusammentreffen und eine plötzliche Erschütterung der Gemüther liess das Prinzip der direkten Gesetzgebung hervorschiessen, wie den Krystall aus einer gesättigten Losung.»
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