10. April 2010
Basler Zeitung BaZ
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Zwergstaaten
Von Andreas Gross
Existenzängste machen unfrei. Genauer gesagt: Wer täglich sich ängstigen muss, weil er um seine Lohnarbeit fürchtet, Angst hat, keine Wohnung mehr zu finden und den Kindern kein zu Hause mehr bieten zu können, der ist gesellschaftlich gelähmt, kann nicht nur nicht frei sein, sondern auch mit der Angst vor dem Tod nicht umgehen, welche und welcher zum Leben gehört, wie das Wasser zum Fluss. Die Angst frisst ihn auf. Politisch macht sie ihn verführbar. Und wer verführbar ist, verirrt sich.
Das waren die Gründe, weshalb der Europarat der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) in den 1960er Jahren die Europäische Sozialcharta folgen liess. Ihr Inhalt ist nicht wie derjenige der EMRK einklagbar, sondern soll von den politisch Verantwortlichen eines Mitgliedstaates als programmatisches Ziel verstanden werden. Auch die Sozialcharta wurde in Zusatzprotokollen 1988 und 1998 ergänzt. Es ging dabei immer, wie bei den Menschenrechten, um die Würde; die Würde der wirtschaftlich Schwachen, der Lohnarbeitenden, der Kinder, der Entlassenen.
Die Schweiz weiss um die Bedeutung der Demokratie für die Würde des Menschen. Sie verkennt aber die materiellen Voraussetzungen der Würde. Deshalb unterzeichnete der Bundesrat 1976 zwar die Europäische Sozialcharta, die Mehrheit der Bundesversammlung hat seither jedoch immer deren Ratifikation verweigert. Das hat sie unter den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates nur noch mit den beiden Zwergstaaten San Marino und Andorra gemeinsam. Heute dürfte gar nicht mehr Mitglied des Europarates werden, wer die Sozialcharta nicht ratifiziert. So weit sind wir zurück geblieben, gleichsam ein sozialer Zwergstaat.
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