10. Juni 2008
NR CH
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Soziale Absicherung der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Interpellation
von Andreas Gross
Bis heute verfügen die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg über keine soziale Absicherung; so zahlt ihnen das Gericht beispielsweise keinen Beitrag für ihre Pension. Dies schmälert eindeutig die Autonomie der Richter und schützt sie zu wenig vor unstatthaften Beeinflussungsversuchungen von Regierungen ihrer Heimatländer.
1. Hat der Bundesrat davon Kenntnis? Teilt er die Sorge um die vollständige Autonomie der Richte in ihrer Urteilsfindung?
2. Wie beurteilt der Bundesrat den Einfluss dieser Situation auf den Bewerberkreis für die Auswahl der Mitglieder des Gerichtshofes?
3. Welche Haltung hat die Schweiz in dieser Frage bisher vertreten?
4. Was unternimmt der Bundesrat, um diese Lage zu ändern? Ist er bereit, sich im Minister-Komitee für eine Verbesserung der sozialen Absicherung der Richter einzusetzen? Ist er ebenso bereit, dazu beizutragen, dass die damit zugunsten des Gerichtshofes anfallenden Mehrkosten nicht einfach auf die anderen Institutionen des Europarates abgewälzt werden?
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Andreas Gross
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