3. Okt. 2017
Weltwoche
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Gewalt schafft keine Einheit
Zum spanisch-katalanischen Verfassungskonflikt
Die Qualität einer Verfassung lässt sich an zwei Fragen messen: Erlaubt sie der Gesellschaft, die sich auf diese Verfassung verständigt hatte, die in dieser Gesellschaft virulenten und möglicherweise neu aufkommenden Konflikte gewaltfrei zu lösen? Sieht diese Verfassung Wege zu ihrer Ergänzung und Veränderung vor, die ihr erlaubt, aufkommende Konflikte gewaltfrei zu lösen?
Die Gewalt auf den Strassen Barcelonas und anderen Städten Kataloniens vom vergangenen Wochenende stellt in diesem Sinn der spanischen Verfassung von 1978, welche die nach der Franko-Diktatur von 1938 bis 1975 neue spanische Republik und Demokratie begründen sollte, ein schlechtes Zeugnis aus. Konflikte sind nicht nur nicht gelöst worden, sondern sind dramatisch eskaliert. Man wirft sich gegenseitig Rechtsbruch, illegales Handeln und mangelnde Legitimität vor. Will man den verschiedenen Rufen nach externer Vermittlung Glauben schenken, dann sind die eigenen Konfliktbewältigungskapazitäten erschöpft.
Das Problem dieser spanischen Verfassung: Sie wollte einer multinationalen Gesellschaft ein einheitsstaatliches Korsett verpassen. Zwar brachte sie den zentralen Widerspruch auf den Punkt in dem sie einerseits den Katalanen, Basken und Galizien ihre eigene nationale Identität und somit auch Autonomie zugestand. Anderseits insistierte die Verfassung aber auch auf der «unauslöschlichen Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier.» Das konnte nicht gut gehen. Der Konflikt war eingestanden. Wege der gewaltfreien Aufhebung dieses Grundwiderspruchs wurden verdrängt. Ebenso fehlt die Möglichkeit, die Verfassung ohne parlamentarische Mehrheiten zu ergänzen, beispielsweise durch eine Revisionsinitiative und einem Verfassungsreferendum aus dem Volk.
Wie immer seit 1714, als kastilische Truppen Barcelona eroberten, versuchten die Katalanen auch diesmal demokratische Zeiten zur Aushandlung eines besonderen Autonomie-Status innerhalb des spanischen Staates zu nutzen. 2006 stand diese Autonomie, aushandelt im spanischen Parlament, abgesegnet in einem katalanischen Referendum. Doch die spanische Rechte versuchte den Kompromiss mittels einem verfassungswidrig zusammengesetzten Verfassungsgericht und dessen Priorisierung des oben zitierten Artikels zu unterlaufen: Das Gericht strich 14 zentrale Artikel des Autonomiestatutes und korrigierte 20 andere. Damit eskalierte der Konflikt.
Erst jetzt bekamen die Separatisten Rückenwind. Millionen gehen seit 2010 jeweils im September für die Katalanische Eigenständigkeit auf die Strasse. Deshalb auch die zwei selbstorganisierten Plebiszite des katalanischen Parlamentes von 2014 und dem vergangenen Sonntag, die verfassungsrechtlich natürlich noch keine Sezession legitimieren können. Nun braucht es aber zur Vermeidung neuer und immer schwerer Gewalt und zum Einstieg in einen Verständigungsprozess eine weise Entscheidung des spanischen Parlamentes. Beispielsweise kann es das ursprüngliche Autonomiekonzept von 2006 wieder in Kraft zu setzen, gemeinsam mit den Katalanen aktualisieren und einer neuen Volksabstimmung in Katalonien zu unterbreiten. Zu dem gilt es die Widersprüche in der spanischen Verfassung derart aufzuheben, dass der falsche weil wirklichkeitsferne Anspruch nach Einheitsstaatlichkeit durch eine Bundesstaatlichkeit mit unterschiedlichen, asymmetrischen Autonomien ersetzt würde. So liesse sich Einheit in der Vielfalt schaffen. Die Alternative dazu wäre: Erst viel Leid und Gewalt und anschliessend Verlust der Einheit sowie der Vielfalt.
Kontakt mit Andreas Gross
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