12. Mai 2014

Tages-Anzeiger

Wahlen in der Ukraine


Der TA fragt sich etwas:

Sehr geehrter Herr Gross - Offenbar entsendet der Europarat Wahlbeobachter in die Ukraine zur Präsidentenwahl am 25. Mai. Da habe ich mich gefragt, ob auch Schweizer Nationalräte dabei sein werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich rasch anrufen können, falls Sie dazu etwas sagen können.

Antwort: Ich bin der Präsident der Beobachter des Europarates! Ich habe seit 1999 alle zehn Wahlgänge in der Ukraine beobachtet, zweimal als Präsident der Delegation, der dann auch in der Umgebung von Kiew bleiben muss, viermal war ich auf der Krim Beobachter, zweimal in Odessa, einmal in Lviv. -- Dies wird meine 75. Wahlbeobachtungsmission seit 1993 sein, was so etwas wie ein Europarekord für einen Parlamentarier sein dürfte. Es sollte mir also schon möglich sein, Ihnen ein paar Fragen beantworten zu können.

Welche besonderen Aufgaben kommen dem Präsidenten zu?

Er muss die Vorwahlmission leiten und während der Wahlen: a) Die 50 köpfige Equipe beieinander halten, inspirieren, koordinieren, motivieren und deren Beobachtungen zusammentragen und kondensieren. B) Er muss den Kontakt zu den anderen Beobachterdelegationen halten und das gemeinsame Kommuniqué verfassen und verantworten. c) Er muss selber die Vorbereitungen, die Eröffnung, das Wahlprozedere und die Schliessung in einem Wahllokal beobachten und beurteilen, das heisst am Sonntag von 6 bis 24 Uhr unterwegs sein. d) Er muss sich vertieft mit der Situation vertraut machen und sich über den Kontext informieren, sich mit Ihnen auseinandersetzen und mit den wichtigsten Akteuren debattieren.

Wie wird der Präsident bestimmt?

Das Präsidium des Europarates schlägt einen Kandidaten vor und das Büro der Parlamentarischen Versammlung wählt ihn.

Wie beurteilen Sie die Risiken für die Sicherheit der Wahlbeobachter, insbesondere im Osten der Ukraine?

Für eine abschliessende Beurteilung ist es noch zu früh; doch einige von uns werden in den Osten gehen, dort einiges sehen, aber eventuell bestimmte Quartiere oder besetzte Städte nicht besuchen können. Die Situation wird am Freitag, dem 23.5. mit den OSZE-Langzeitbeobachtern besprochen werden und dann wird der Beschluss gefasst werden, ob wir in den Osten gehen; wer dann gehen wird, ist Sache der Betroffenen.




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