24. Okt. 2013
Europahaus
Eisenstadt
Burgenland
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Die Bedeutung von internationalen
Gemeinschaften(Organisationen)
für die globale Entwicklung
Zehn Thesen und Wegmarken zur Diskussion im Europahaus Burgenland
zum Tag der Vereinten Nationen
«To a lrge extent, the rules relect standards accepted as binding for life within States. Thus, they appear, in the main, as a projection into the international arena and the international community of purposes and principles already accepted as beeing of national validity. In this sense, the Charter takes a first step in the direction of an organized international community.»
Dag Hammarskjöld, 1961, in seinem letzten Jahresbericht und ‚eigentlichen Testament‘
«We are on dangerous ground if we believe that any individual, any nation, or any ideology has a monopoly on rightness, liberty and human dignity.»
Dag Hammarskjöld, 1958
1.
Die Form der heutigen internationalen Organisationen erlaubt diesen heute nicht, der Welt den Dienst zu erweisen, den diese für die Wahrung ihrer Zukunft nötig hätte.
2.
Die globale Entwicklung wird nach wie vor und vorwiegend von wirtschaftlichen Interessen und grossen Nationalstaaten geprägt, die sich prioritär nicht am Wohl der Allgemeinheit, am Abbau struktureller Gewalten und der Nachhaltigkeit unserer Existenzvoraussetzungen orientieren.
3.
Die internationalen Organisationen sind nicht in der Lage eine Gegenmacht zu den oben genannten Interessen zu bilden und so das Allgemeininteresse dieser Welt, das Interesse der Mehrheit der Menschen auf dieser Erde und deren Möglichkeit, gesund und in Frieden miteinander zu leben als Handlungsgrundlage zu priorisieren.
4.
Zudem leben wir in einer Zeit des überall wieder aufkommenden Nationalismus, der nationalistischen Regression, die im Frühjahr 2014 auch mehr als ein Drittel Anti-Europäer in Europaparlament tragen könnte. Was an Europa- oder Weltgemeinschaftlichem existiert (EUGMR in Strasbourg) wird zunehmend in Frage gestellt.
5.
Der Wiener Kongress 1815 war der erste Versuch der Grossmächte Europa und damit damals weitgehend die Welt zu ‚ordnen‘.
6.
Nach den beiden Weltkriegen des 20.Jahrhundert schufen die siegreichen Grossmächte globale Organisationen (Völkerbund und Vereinte Nationen), die ihnen die Möglichkeit geben sollten, neuerliche globale kriegerische Auseinandersetzungen zu verhindern.
7.
In Europa gingen die Grossmächte noch weiter:
a
Sie schufen eine Organisation (Europarat), welche übernational einen Kontinent der Menschenrechte, der Rechtstaatlichkeit und der Demokratie aufbauen sollte, inklusive eines revolutionären Individualrechtes, seinen eigenen Staat bei Menschenrechtsverletzungen verklagen zu können.
b
Sie schufen eine Europäische Gemeinschaft (heute leider wieder Europäische Union genannt), welche zwar viel und verbindliches transnationales Recht setzen kann, die aber immer noch exekutiv und autoritär geprägt ist und der Demokratie immer noch nicht die Transnationalität verschafft, die diese zur Haltung ihrer Versprechen längst nötig hat.
8.
Einerseits haben wir heute weltweit derart viele gemeinsame existenzielle Probleme (Klima, Vergiftung der Umwelt und der Nahrungsmittel, Zerstörung unserer Lebensgrundlagen). Wir können uns technisch schnell und einfach selbst zerstören. Andererseits tragen zur Existenz jedes Einzelnen auf dieser Welt so Viele und Vieles von überall auf dieser Welt so viel bei, dass unsere Weltgemeinschaft längst transnationale globale Institutionen nötig hat, die mehr sind als Orte der Kooperation der Weltmächte zwecks besserer Vertretung ihrer spezifischen Interessen.
9.
Um diese Institutionen zu schaffen, muss die Welt erst lernen, ohne Katastrophen zu lernen. Denn nach der nächsten grossen Katastrophe können Viele nicht mehr lernen, wie man es organisatorisch anders besser machen könnte.
10.
Aus den internationalen Organisationen müssen Institutionen der Weltgemeinschaft werden:
Die UNO benötigt zumindest eine gleichberechtigte parlamentarische Dimension und der Sicherheitsrat muss von den Vetoprivilegien befreit werden.
Die EU muss demokratisch und föderalistisch neu verfasst werden (Zwei-Kammer-Parlament, Senat von nach Parl. gewählt, Kommission als Regierung dem Parlament verantwortlich, Präsident vom Parlament gewählt, obligatorische Verfassungsreferenden und Bürger-Gesetzes-Initiativerecht.
Der Europarat muss aus der ministerialen Bevormundung gelöst werden, so kann er anderen Kontinenten Vorbild werden.
Das alte Strasbourger-Modell könnte erweitert und globalisiert werden.
Kontakt mit Andreas Gross
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