27. Juni 2013

Tages-Anzeiger


Hier finden Sie den Bericht an den Europarat

Nachstehend dokumentieren wir (wieder einmal) ein Interview in zwei Versionen. Zunächst in der Form, wie es ursprünglich gegeben worden ist und danach so, wie es ins Blatt gekommen ist. Daraus wird (einmal mehr) ersichtlich, welch grosse Arbeit - seitens des Interviewten wie auch seitens des Journalisten (das Interview wurde schriftlich, auf dem Korrespondenzweg geführt) - im Hintergrund geleistet wird, und was dann von der ganzen Arbeit übrig bleibt, damit auch noch genügend Platz für die den Redaktionen pfannenfertig gelieferten PR-Artikel bleibt und dass auch noch gebührend ausführlich über die Haarverpflanzung von Jürgen Klopp berichtet werden kann.
                                                                                             (Fredi Krebs)


Jene, die Schuld auf sich geladen haben,
werden auch noch belobigt


Von Thomas Knellwolf

Unten meine ersten Fragen zu Magnitsky und Ihrem Bericht. Davor noch eine Vorfrage zum Status: Sie haben als Berichterstatter des Europarats einen Bericht in der Sache vorgelegt. Was passiert nun?

Ich habe von der Rechtskommission das Mandat zur Erarbeitung dieses Berichtes im vergangenen November bekommen zusammen mit dem Auftrag, zügig und gründlich zu arbeiten. Darauf sammelten wir viele Dokumente, gingen zweimal nach Moskau, sprachen mit Dutzenden von Offiziellen, Experten, investigativen Journalisten, Angehörigen und Beobachtern des Gefängniswesens , sowie nach London und wegen dem Verbleib der gestohlenen Geldern auch nach Zypern und zur Bundesanwaltschaft zu Bern. Wie vereinbart legte ich gestern meinen 42 seitigen Bericht mit über 200 Abschnitten vor zusammen mit einem Entwurf für einen Resolutionsentwurf, der jeweils Gegenstand der Beschlussfassung in der Kommission und später, im Januar 2014, im Plenum ist.

Und was ist gestern passiert? Wie steht es um Ihren Resolutionsentwurf?

Gestern fand in der Kommission die erste Lesung statt, wir hatten eine erste einstündige Diskussion. Da noch nicht viele den umfangreichen und teilweise sehr anspruchsvollen Bericht ausreichend studiert hatten, wurde beschlossen anfangs September, anlässlich der nächsten Kommissionssitzung in Paris, eine zweite Diskussion und eine zweite Lesung anschliessen zu lassen. Dann sowie an der übernächsten Kommissionssitzung im Oktober dürfte auch der Resolutionsentwurf Wort für Wort durchgearbeitet und beschlossen werden, so dass das Plenum der Parlamentarischen Versammlung wie vorgesehen im Januar über den Bericht diskutieren und den Resolutionsentwurf beschliessen kann.

Für Russland ist M. ein Verdächtiger in einem Steuerbetrug. Sie bezeichnen Magnitsky als «russischen Anti-Korruptions-Whistleblower». Was macht Sie so sicher?

Ich habe mit unzähligen Freunden und Mitarbeitern von Magnitskiy gesprochen. Sie haben mir genau berichtet, wofür er angestellt war und was seine Arbeiten waren für die verschiedenen Kunden. Ebenso habe ich mit seiner Mutter und seiner Witwe gesprochen. Schliesslich standen mir auch Originalbriefe zur Verfügung, die Magnitsky fast täglich aus dem Gefängnis schrieb, eine Art Tagebuch sowie seine Aussagen vor Gericht. Entscheidend war ein entsprechendes Zeugnis von ihm genau einen Monat vor seinem Tod. Ich bin absolut überzeugt davon, dass Magnitsky einer grossen Enteignung von Firmen und einem Diebstahl von 230 Millionen Dollars durch Leute in der Moskauer Steuerverwaltung in Zusammenarbeit mit Beamten des Innenministe­riums auf die Spur gekommen ist und von diesen Tätern, beziehungsweise deren Helfershelfern selber verhaftet und ins Gefängnis gesteckt wurde, wo er ein Jahr später zu Tode gekommen ist. Magnitsky Ist also einem Unrecht auf die Spur gekommen und wurde so selber Opfer eines zweiten Unrechtes.

Russland sagt, Magnitsky sei als «criminal mind» an der Entwendung von 230 Mio. beteiligt gewesen. Sie sagen, er habe dies aufgedeckt. Wieso?

Ich glaube nicht, dass Russland sprechen kann. Wenn ein Russe so spricht, dann tut er einem Menschen grosses Unrecht, der sich nicht mehr wehren kann. Es wäre nicht das erste Mal, wenn man jemanden zum Kriminellen macht, der einer kriminellen Tat auf die Spur kam. Sehr wahrscheinlich tut man dies, weil er erst die Spitze des Eisbergs entdeckte und die kriminellen Untaten noch viel umfangreicher sind als wir uns dies momentan bewusst sind. Ich habe im Detail die Geschäfte und die geschäftlichen Tätigkeiten von Magnitsky und seinen wichtigsten Auftraggebern und Kunden zwischen 1996 und 2008 untersucht und bin nach vielfältigen Crosschecks und Nachfragen zur Überzeugung gekommen, dass er einem Verbrechen auf die Spur kam und selber Opfer eines Verbrechens wurde. Als Beleg für die criminal-mind-These haben die Behörden uns nur die Aussage eines notorischen Kleinkriminellen vorlegen können, der 5 Jahre im Gefängnis sass und dort damit angegeben hat, einen Deal gemacht zu haben sowie ein angeblich konfisziertes handschriftliches «Schema» von Magnitsky. Sie haben uns aber nicht Beweise oder Indizien dafür vorgelegt, dass dieses Schema VOR dem Verbrechen angefertigt worden war. Dass er ein solches Schema während seiner Nachforschungen gemacht hat ist ja wohl nur normal.

Sie schreiben, Magnitsky sei vor seinem Tod in Haft geschlagen worden mit «rubber batons». Von wem? Gibt es Beweise?

Etwas vom besten in Russland ist eine offizielle präsidiale Kommission, die jederzeit in alle Gefängnisse gehen und mit allen möglichen Insassen und ihren Hütern sprechen kann. Diese Kommission wird von Herrn Borshov geleitet. Mit ihm haben wir einige Stunden gesprochen und dessen Bericht zitieren wir ausführlich im Bericht, der auch von vier anderen Medizinern unterzeichnet wurde. Wir haben die offizielle Todesbescheinigung in zwei verschiedenen Varianten gesehen als Fotokopien; einmal waren die Schlagspuren erwähnt, das andere Mal waren sie getippext. Das sind eindeutige Hinweise, wobei sie noch nicht abschliessendes über die Todesursachen aussagen. Die können durchaus vielfältig sein und einander verstärkt haben und vor allem auch auf die Unterlassung der notwendigen medizinischen Versorgung zurückzuführen sein.

Zum Tod von Magnitsky gibt es unterschiedliche Angaben. Ihre Erkenntnisse?

Das liegt in der Natur der Sache. Und die Gründe seines von allen offiziellen Russen als tragisch bezeichneten Todes können durchaus auch vielfältig und unterschiedlich sein. Entscheidend ist die Frage, ob und wie jemand nachgeholfen hat, entweder aktiv oder passiv durch Unterlassung von Hilfe und notwendiger Pflege. Es könnte sogar sein, dass niemand ihn zum Tode bringen wollte und es letztlich durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit und unterlassene Pflege, Operationen und Unterstützung passierte. Doch dann sollte man dies erst recht zugeben, untersuchen, rekonstruieren, Verantwortliche belangen und dafür sorgen, dass dies nicht mehr oder viel weniger wieder passieren kann. Davon ist freilich nichts geschehen. Ganz im Gegenteil, jene, die Schuld auf sich geladen haben, werden noch belobigt.

Wie hat das offizielle Russland ihre Arbeit beeinflusst?

Ich habe stundenlang mit verschiedenen Vertretern des Staates, der Staatsanwaltschaft, der Untersuchungsbehörde der und anderen Behörden gesprochen, wenn auch alle zuständigen Minister im Unterschied zur üblichen Praxis sowie die unmittelbar betroffenen Bediensteten in den Gefängnissen und deren medizinischen Abteilungen nicht zur Verfügung stehen wollten, beziehungsweise durfte. Diejenigen, die wir trafen, haben uns auch Hunderte von Seiten von Dokumenten zur Verfügung gestellt, die wir verarbeiteten und deren Vorwürfen wir allen nachgingen. Eine solche Auseinander­setzung beeinflusst das Ergebnis auf jeden Fall. Gerade auch, wenn sie nicht immer überzeugen und schon gar nicht jene These stärkten, welche die Offiziellen vermitteln wollten.

In Moskau läuft ein Verfahren gegen Magnitsky. Was ist davon zu halten?

Es ist bizarr und widerspricht auch russischem Recht, ohne die Einwilligung der nächsten Angehörigen einen Toten vor Gericht bringen zu wollen. Wie soll er sich verteidigen? Recht sprechen kann man nur während dem Leben; nachher geht es um andere Dimensionen.

Im Verfahren werden den Angeklagten konkrete Vorwürfe gemacht. Zurecht?

Nach dem er einem doppelten Unrecht auf die Spuren gekommen war, ihm selber im Gefängnis Unrecht geschah, soll er nun auch noch nach seinem Tod unrechtmässig behandelt werden. Die Vorwürfe sind absurd und versuchen die Schuld auf jenen zu laden, der die Schuldi­gen identifizierte und dafür sterben musste. Im Bericht, der auf der Homepage des Europarates und bald auch auf meiner persönlichen in Englisch und auf Französisch konsultiert werden kann.

Sie schreiben, die Todesumstände Magnitskys seien ein «Verstoss gegen das russische Gesetz und die Europäische Konvention über Menschenrechte». Weshalb?

Das russische Strafgesetzt und die Europäischen Menschenrechts-Konvention verbieten Tötungen, Folterungen und unmenschliche Behandlungen. Zumindest letzteres ist eindeutig geschehen. Dies ist inakzeptabel. Es muss deswegen untersucht werden in allen seinen Umständen, weil nur so verhindert werden kann, dass es immer wieder passiert. Es gilt auch eine neue Kultur in den russischen Verwaltungs­ab­tei­lungen aufzubauen, wonach die Beamten ebenso den Bürgern und dem Allgemeininteresse verpflichtet sind und nicht bloss ihren behördlichen Vorgesetzten.

Welche Rolle spielt die Schweiz in diesem Fall?

Ein Teil des von den Steuerbeamten gestohlenen Geldes ist nachweislich zumindest auf einer der beiden hiesigen Grossbanken gelandet und blieb dort zumindest zeitweise. Junge investigative Journalisten aus Moskau haben diesen Weg eines Teil des Geldes, das dem russischen Volk gehört, rekonstruiert. Er führt über Moldawien, Zypern, und die Schweiz auch in baltische Staaten. Die Bundesanwaltschaft ist auch entsprechend tätig geworden.

Heute läuft die Sperrfrist zu einem Entscheid des Bundesstrafgerichts in Sache Perepilitschny ab (unten angehängt). Die Schweiz leistet Russland Rechtshilfe, um gegen den Whistleblower in der Sache Magnitsky vorzugehen. Ihre Einschätzung?

Da muss man aufpassen und die Schweizer Behörden stecken in einem Dilemma. Nach meinem heutigen Kenntnisstand vermute ich, dass Perepilitschny gleichsam zu den Vermögensverwaltern derjenigen «Steuerbeamten» gehörte, die dem russischen Volk Millionen gestohlen haben. Einiges von diesem Geld ging ohne seine Schuld mit der Finanzkrise von 2008 verloren, weshalb sich er sich nach Grossbritannien und mit entsprechendem Beweismaterial absetzte. Dort hat er erst verschiedene Behörden und Interessierte informiert, kam aber wohl nicht ohne direktes oder indirektes zutun seiner alten kriminellen Auftraggeber auch zu Tode. Das Dilemma der schweizerischen Behörden besteht nun darin, dass sie mit russischen Behörden zusammenarbeiten muss, von denen nicht von vornherein feststeht, welche Interessen sie vertreten oder welchen Interessen sie nahestehen: Dem allgemeinen Interesse des russischen Staates und seinem Volk, einem Teil der gesuchten Kriminellen oder jenen, die nun einiges vertuschen wollen. Ich bin aber sicher, dass sich die schweizerischen Behörden dieses Dilemmas bewusst sind und entsprechend vorzugehen wissen.

Was soll die EU nun tun, was die Schweiz?

Beide sollen alles tun, damit die Wahrheit an den Tag kommt. Ebenso müssen wir wissen, wer wie warum wofür verantwortlich war. Wenn wir dies wissen und diese Leute kennen, können wir dann darüber nachdenken, welche Konsequenzen wir daraus ziehen. Es geht dabei mehr um Wiedergutmachung, soweit dies möglich ist, und die Bestrafung der Schuldigen und dann vor allem auch darum, strukturelle Reformen in der russischen Verwaltung voranzubringen, die dafür sorgen, dass russische Bürgerinnen und Bürger nicht länger behördlicher Willkür und Drangsaliererei ausgesetzt werden. Schliesslich geht es darum, sicher zu stellen, dass Steuern bezahlt werden und nicht von den Steuerbeamten gestohlen und in Villen in Dubai, Zypern, am Genfer See und in Bentleys investiert werden. Die russischen Schulen, Spitälern, Strassen und Bahnen haben diese öffentlichen Gelder mehr als nötig.

Was verlangen Sie von Russland?

Das gleiche! Zudem einen Einstieg in einem mentalen Umstieg derjenigen, die heute wichtige Positionen in den Behörden besetzen: Sie sollten sich bewusst sein, dass der Staat nicht ihr persönliches Herrschaftsinstrument ist und auch nicht die Quelle ihrer persönlichen Bereicherung und ebenso wenig ihr Schmiermittel für ihre privaten Geschäfte sondern ein Gefüge von Institutionen, die den russischen Bürgerinnen und Bürgern zu dienen haben. Dies wird gewiss dauern, aber mit dem Anfang beginnen, kann man immer – vor allem nach einem derart monumentalen Unrecht am ganze Volk und einigen mutigen einzelnen Menschen. Dieses Unrecht einzugestehen und daraus zu lernen, das wäre die Chance, die Sergei Magnitskys Tod bietet.

Ein russischer Europaratskollege von Ihnen (Puschkow) nennt Ihren Bericht eine «Wiedergabe von politischen Behauptungen, die zu dieser Frage im Westen verbreitet sind». Was sagen Sie dazu?

Im besten Fall, er hat den Bericht noch nicht gelesen, ist dies dumm. Im schlechteren Fall – er hat ihn gelesen – trägt auch er mit solchen Statements zur allgemeinen Irreführung bei und weniger zur Wahrheitsfindung. Ich würde beides bedauern.


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Für Russland ist der tote Anwalt Sergei Magnitski ein mutmasslicher Krimineller, für sie ein «Anti-Korruptions-Whistleblower». Weshalb?

Ich bin absolut überzeugt, dass Magnitski einem Unrecht auf die Spur gekommen und deshalb selber Opfer eines Unrechtes wurde. Seine Mutter, seine Witwe, Freunde und Mitarbeiter haben mir genau berichtet, wofür er angestellt war und was seine Arbeiten waren. In meiner Untersuchung standen mir Originalbriefe zur Verfügung, die Magnitski während seiner Haft schrieb, eine Art Tagebuch, und Gerichtsunterlagen. Magnitski deckte eine grosse Enteignung von Firmen und einem Diebstahl von 230 Millionen Dollars durch Beamte der Moskauer Steuerverwaltung sowie des Innenministeriums auf. Diese Täter und deren Helfershelfer steckten ihn ins Gefängnis, wo er ein Jahr später starb.

Russland sagt, Magnitski selber sei der Anführer beim Diebstahl der 230 Millionen Dollar gewesen.

Wenn jemand so spricht, dann tut er einem Menschen grosses Unrecht, der sich nicht mehr wehren kann. Es wäre nicht das erste Mal, dass man jemanden zum Kriminellen macht, der einer kriminellen Tat auf die Spur kam. Sehr wahrscheinlich tut man dies, weil Magnitski erst die Spitze des Eisbergs entdeckt hat und die kriminellen Untaten noch viel umfangreicher sind. Die These einer angebliche Beteiligung Magnitskis stützt sich auf die Aussage eines notorischen Kleinkriminellen, der fünf Jahre im Gefägnis sass und dort damit angegeben hat, einen «Deal» gemacht zu haben.

Sie schreiben, Magnitski sei vor seinem Tod mit Schlagstöcken geschlagen worden. Gibt es Beweise?

Etwas vom besten in Russland ist eine offizielle präsidiale Kommission, die jederzeit in alle Gefängnisse gehen und mit allen Insassen und Wärtern sprechen kann. Deren Bericht zitieren wir ausführlich. Wir haben den offiziellen Totenschein in zwei Varianten gesehen als Fotokopien: Einmal waren Schlagspuren erwähnt, das andere Mal waren die Stelle mit Tippex gelöscht. Das sind eindeutige Hinweise, wobei sie noch nicht Abschliessendes über die Todesursachen aussagen. Sicher ist: Die notwendige medizinische Versorgung Magnitskis wurde unterlassen. Die genauen Umstände sollte man untersuchen und Verantwortliche belangen. Davon ist nichts geschehen. Ganz im Gegenteil: Jene, die Schuld auf sich geladen haben, werden noch belobigt.

In Moskau läuft zur Zeit ein Strafprozess gegen den toten Magnitski. Was halten Sie davon?

Es ist bizarr und widerspricht auch russischem Recht. Ohne die Einwilligung der nächsten Angehörigen kann man keinen Toten vor Gericht bringen. Wie soll er sich verteidigen? Die Vorwürfe sind absurd.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft führt in der Sache ein eigenes Verfahren und leistet gleichzeitig Russland Rechtshilfe, die wiederum gegen den Toten verwendet werden kann. Was halten Sie davon?

Die Schweizer Behörden stecken in einem Dilemma. Sie müssen mit russischen Behörden zusammenarbeiten, bei denen nicht von vornherein feststeht, welche Interessen sie vertreten oder welchen Interessen sie nahestehen: Dem Interesse des russischen Staates und des Volkes? Einem Teil der gesuchten Kriminellen? Oder jenen, die nun einiges vertuschen wollen? Ich bin aber sicher, dass sich die schweizerischen Behörden dieses Dilemmas bewusst sind und entsprechend vorzugehen wissen.

Bei der umstrittenen Rechtshilfe geht es um Bankinformationen zum toten Kronzeugen Alexander Perepilichni. Welche Rolle spielt er?

Nach meinen Kenntnissen war er früher Vermögensverwalter von Steuerbeamten, die dem russischen Volk Millionen stahlen. Einiges von diesem Geld ging ohne seine Schuld mit der Finanzkrise von 2008 verloren, weshalb sich er sich mit Beweismaterial nach England absetzte. Er hat Behörden und Interessierte über den Fall informiert – auch die Bundesanwaltschaft. Im November 2012 brach er beim Joggen zusammen und starb – wohl mit direktem oder indirektem Zutun seiner alten kriminellen Auftraggeber.


Kontakt mit Andreas Gross



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