13.02.2004

AG in Martin Schaffners Vorlesung zur Schweizergeschichte im WS 03/04 Uni Basel

12 bis 14 Thesen von Andreas Gross
Perspektiven der Direkten Demokratie
für Europa



1.

Zwischen 1972 und 2003 fanden in 22 europäischen Staaten 40 Referendumsbstimmungen über Europa statt. ( Beitritt zur EU; Ratifikation EU-Staatsverträge ; EWR; Euro; Austritt EU u.a.m.)
Davon fand mehr als eine Volksabstimmung über Europa fand statt in Irland (6), Dänemark (6), Schweiz (5) und Liechtenstein, Frankreich, Norwegen, Schweden (je 2). 4 von ihnen entsprangen Volksinitiativen (CH 3, IT 1), 14 waren obligatorische Verfassungsreferenden (IRL 5, DK 4, CH u. FL 2, AUT 1) und 22 waren Plebiszite.
2.
Weltweit gab es in der Geschichte seit 1793 etwa 1350 Volksabstimmungen (davon etwa 40 % in der CH, 25 % im übrigen Europa, 10 % in Afrika, 9 % in den Amerikas). Davon fanden 496 seit 1990 statt und über 900 seit 1971. Dabei stieg der Anteil der Volksabstimmungen im "übrigen Europa" (Das heisst ohne CH) und in den Amerikas sehr deutlich an.
Das heisst, es gibt weltweit und speziell in Europa eindeutig einen Trend zu häufigeren Referendumsabstimmungen.
3.
Trotz diesen eindeutigen und positiven Trends hat sich auch in Europa und für die europäische Integration noch keine neue direktdemokratische Kultur entwickelt (Wie übrigens in der Schweiz auch nicht).
Paradoxerweise ist eher das Gegenteil der Fall: Die Politik wird eher immer dünner, oligarchischer und die PolitikerInnen auf europäischer Ebene elitärer.
4.
Diese Ambivalenz zeigt sich rund um die Einsetzung des Europäischen Konvents (2001/2002), dessen Entwurf für einen «Verfassungsvertrag» und den Umgang der Regierungs- und Staatsspitzen mit dessen Entwurf (2003/2004):

4.1.
Die Einsetzung des Konvents war Ausdruck der Einsicht in das Scheitern der superelitären Art der Vertragsentwicklung durch die Regierungskonferenzen und doch keine demokratische Wahl eines Verfassungsrates.

4.2.
Der Konvent war frei, hatte kaum Zeit, wurde dominiert vom Präsidium und verschaffte sich nicht die Legitimation sich gegen die Regierungen durchzusetzen.

4.3.
Wenn sich die Regierungschefs 2004 dann doch noch auf einen Verfassungsvertragsentwurf einigen können, sind zwar in etwa der Hälfte der ab 2004 25 EU-Mitgliedsstaaten plebiszitäre Referenden angesagt.

4.4.
Doch es wären nationale Referenden über einen europäischen Verfassungsvertrag ... Die DD könnte eine (nationale) Kommunikationsleistung erbringen, jedoch nicht ihre europ. Legitimations- und Integrationspotential realisieren.

4.5.
Die Frage ist legitim, ob mit dem gewählten Vorgehen und dem Terminus «Verfassungsvertrag» nicht der Begriff «Verfassung» verheizt und zu einem PR-Begriff banalisiert wird.
5.
Der Konventsentwurf enthält in Art. I-46 (4) erstmals in der Geschichte der Demokratie und der Europäischen Integration ein transnationales Stück Direkter Demokratie.
Was wir in der Schweiz als «Volksmotion» bezeichnen würden nennt der Konventsentwurf «Bürgerinitiative». Er gibt 1 Mio. BürgerInnen das gleiche Recht wie dem EP, nämlich der EU-Kommission einen Gesetzes-initiative vorschlagen zu können, ohne dass Gewähr ist, dass gesetz-geberisch gehandelt wird - von einem europäischen Referendum ist selbstverständlich keine Rede.
6.
Gewiss ist dieses direktdemokratische Element im Konventsentwurf nicht zu überschätzen. Gerade auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der Direkten Demokratie in der Schweiz (Beispielsweise Konzession in Form der Totalrevisions-Volksinitiative der Zürcher Regierung von 1865 gegenüber der aufkommenden Opposition, welche dieses Recht dann zur Basis der revolutionären Demokratischen Bewegung von 1867-1869 machte) ist dieses erste Stück europäischer Direkter Demokratie aber auch nicht zu unterschätzen, in dem es erstmals eine transnationale europäischen Demokratiebewegung legitimiert.
7.
Ohne einige beeindruckende europäische Demokratiebewegungen wird es keine weitergehenden europäischen und direktdemokratischen Rechte geben, möglicherweise nicht einmal eine echte europäische Verfassung mit zumindest obligatorischem Verfassungsreferendum.
8.
Ein solches gesamteuropäisches Referendum , selbst für mehr als 500 Millionen BürgerInnen in über 30 EU-Mitgliedstaaten, wie dies in etwa 12 Jahren der Fall sein dürfte, ist angesichts der Informations- und Kommunikationskultur in Europa, der Nutzungsfähigkeit der neuen Kommunikationstechnologien durch viele Menschen viel weniger mutig und waghalsig als ein Referendum in Frankreich 1793 oder in der Schweiz 1848. Damals waren die entsprechenden Umstände für jene Verfassungsabstimmungen weit weniger hilfreich als sie heute wären - und dennoch werden sie für die Demokratie nicht genutzt.
9.
Je mehr BürgerInnen und Staaten die Europäische Union umfasst, desto mehr bedarf deren repräsentative Demokratie aber auch der direktdemokratischen Ergänzung. Denn reduzierte sich die europäische Demokratie auf ein Parlament von etwa 700 Mitgliedern für etwa 500 Millionen BürgerInnen, so würden viele unter diesen die europäische Demokratie für zu dünn erachten.
10.
Die grossen Leistungen der Direkten Demokratie sind: Information, Diskussion, Orientierung, Personelle und sachliche Öffnung und höhere Zugänglichkeit, Legitimation, Partizipation, Integration - es sind mithin jene Entwicklungen, denen die EU am meisten bedarf.
9.
Die EU bedarf aber nicht nur mehr Demokratie und mehr Direkte Demokratie - auch die Demokratie und die Direkte Demokratie bedürfen der Transnationalisierung, das heisst also Europas und der Welt, will die Demokratie angesichts der Globalisierung der Märkte ihr existenzielles Versprechen überhaupt noch einlösen können.
10.
Nein sagen zur Europäischen Integration bedeutet also noch keine Stärkung, ja nicht einmal die Erhaltung der nationalen Direkten Demokratie: Ganz im Gegenteil. Beschränken sich indirekte und direkte Demokratie in Zukunft auf den Nationalstaat wird ihre Kraft im gleichen Ausmass wie dessen Autonomie erodieren.
11.
Auch ein demokratisch ausgestaltetes Europa wäre aber bloss ein weiterer wesentlicher Schritt im Prozess der Globalisierung der Demokratie; deren erster Schritt wäre eine geografische und substanzielle Erweiterung des Strassburger Modells von 1949.
12.
Die grosse Herausforderung für schweizerische RadikaldemokratInnen besteht also darin:

12.1.
An der Demokratisierung und Föderalisierung der EU zu arbeiten;

12.2.
Die DD in der Schweiz auf kantonaler und eidgenössischer Ebene zu stärken, zu verfeinern und fairer auszugestalten;

12.3.
In der Schweiz eine Mehrheit von der Notwendigkeit der Europäisierung der Demokratie und mithin dem Beitritt der Schweiz in die EU zu überzeugen.

Je mehr Fortschritte wir auf diesen drei Ebenen machen, umso eher kann uns letzteres gelingen.

Andreas Gross



Nach oben

Zurück zur Artikelübersicht