04. Juni 2012
Statements
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«Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Freiheit und die Rechte jedes einzelnen Schweizers enorm gestärkt»
Von Andreas Gross, SP
Zwischen 1914 und 1945 fielen über 100 Millionen Europäerinnen und Europäer der Willkür totalitärer Macht ganz unterschiedlicher Provenienz zum Opfer. Ihre Würde wurde von den Staaten, in denen sie lebten, missachtet und mit Füssen getreten. - Aus dieser grauenhaften Erfahrung wollten die Europäerinnen und Europäer lernen und zogen Konsequenzen. Sie schufen nach 1945 über den Staaten Institutionen, welche die Legitimität und die Kraft haben sollten, die Würde des Einzelnen auch gegen den Staat, dem er angehört, zu schützen. Jeder einzelne sollte dann bei einem europäischen Gericht Recht und Schutz finden, wenn er den Eindruck hat, seine Menschenwürde würde durch den Staat, in dem er lebt, missachtet.
Diese Erfahrung und dieser Wille sind das Fundament, auf dem der Europarat (ER) gebaut wurde und aus dem seine Perle, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), gewachsen ist. Die Parlamentarische Versammlung des ER, zusammengesetzt aus Parlamentariern der Mitgliedstaaten, wählt pro Land einen Richter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR). Dieser EGMR schützt jeden der heute über 800 Millionen Menschen in den 47 ER-Mitgliedstaaten, der den Eindruck hat, seine Menschenwürde werde von einer staatlichen Gewalt, der Regierung, dem Parlament oder einer Verwaltungsbehörde verletzt.
Dieser Schutz ist eine ungeheure zivilisatorische Errungenschaft. Und politisch ist er eine erstaunliche Leistung, die wir vielleicht dann besser schätzen können, wenn wir uns bewusst machen, dass heute angesichts des Wiederaufkommens des Nationalismus und der Stärke nationalkonservativer Kräfte in allen Staaten Europas diese Errungenschaft eher wieder utopisch wirkt.
Die Schweiz konnte sich dieser zivilisatorischen Errungenschaft erst 1974 anschliessen. Drei Jahre nachdem die Schweizer Männer auch den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zusprachen, deren politisches Menschenrecht also achteten und in der Bundesverfassung verankerten. Der Beitritt der Schweiz zur EMRK geschah damals ohne Volksabstimmung. Niemand opponierte dem entsprechenden Beschluss von National- und Ständerat. Die Schweiz hat seit 1848 keinen Krieg mehr erlitten, in welchem Schweizer willkürlich behandelt und zu Tode kamen. Auch haben die Schweizer sich 1848 selber demokratisch einen Staat geschaffen, mussten also weniger vor ihm Angst haben als Bewohner anderer Länder vor ihren Staaten.
Dennoch war und ist die EMRK auch für die Schweiz ein Segen. Denn es ist nicht immer einfach, jedem Einzelnen bei allen Entscheiden gerecht zu werden. So hat der EGMR direkt und indirekt die Freiheit, den Schutz, die Position und die Rechte jedes einzelnen Schweizers und jeder einzelnen Schweizerin enorm gestärkt.
Wie die Schweiz schon 1848 ihre Demokratie auch Europa verdankt hat, darf sie sich heute glücklich schätzen, ein aktiver Teil des Europarates und seiner Menschenrechtskonvention zu sein. Sie ist damit auch Teil eines grossen Bewegungsraumes zwischen dem Japanischen Meer und den Azoren, zwischen dem Nordkap und der türkisch/syrischen Grenze, in dem die Schweizerinnen und Schweizer nirgends rechtlos und ohne Schutz sind und sich bei irgendwelchen Problemen auf die Achtung ihrer Grundrechte verlassen können.
Diese Errungenschaft aufzugeben bringt niemandem etwas. Damit würde sich die Schweiz nicht nur aus dem Kreis der zivilisierten Staaten und Völker Europas ausschliessen, sondern auch aufhören, die Schweiz zu sein, in der wir gerne leben.
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«Zahme Richter können leichter unter Druck gesetzt werden»
Von Oskar Freysinger, SVP
Es geht ein mahnend erhobener Zeigefinger durch Europa. Immer wieder taucht er seine Selbstgerechtigkeit in den Speichel der juristischen Entrüstung. Er ist einem System verpflichtet, das die angeblich verstaubte Moral der Vergangenheit durch ein neues, leuchtendes Dogma ersetzen soll: die Menschenrechte! Sein eher politischer als juristischer Arm ist der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, welcher immer stärker in innerstaatliches Recht eingreift und sich als eine Art „vierte Instanz“ über den nationalen Gerichten aufspielt, was der Grundidee dieses Gerichtshofs völlig zuwider läuft. Darüber hinaus verknüpft dieser Hof seine Urteile mit der „Empfehlung gewisser Massnahmen“, welche die der Verurteilung zugrunde liegenden Mängel beheben sollen. Dies war jedoch nie als seine Rolle vorgesehen.
Besonders brisant wird das Problem für unser Land, wenn der europäische Gerichtshof sich anmasst, direktdemokratische Entscheide des Schweizer Volkes in Frage zu stellen. Ein besonders gravierendes Beispiel dafür war die Umsetzung der Verjährungsinitiative, wo der EMGR in völligem Widerspruch zum Volksentscheid die bedingte Entlassung schwerer Triebtäter auch ohne Therapie zulassen wollte.
Nun ist aber die Schweiz ein Rechtsstaat mit einer überzeugenden vertikalen und horizontalen Gewaltentrennung. Sockel des Gebildes ist das Volk (der Souverän), welches im Rahmen des zwingenden Völkerrechts immer das letzte Wort hat. Es ist also nicht einzusehen, warum einem jeder demokratischen Legitimation entbehrenden überstaatlichen Gerichtshof mehr Gültigkeit zuerkannt werden sollte als den einheimischen Gerichten oder Volksentscheiden, welche die absolute Mehrheit erfordern.
Die Strassburger Richter werden nicht gewählt, sondern vom dominanten System ernannt, was ihre Anfälligkeit für die Wünsche der Mächtigen verstärkt und ihre Unabhängigkeit sehr in Frage stellt. Ein paar zahme Richter können leichter unter Druck gesetzt werden als ein ganzes Volk. Ein Beispiel der Beeinflussbarkeit dieses Gerichts stellt das Verbot von Kruzifixen in den Schulzimmern dar, das seine Richter am 3. November 2011 verfügten. Alsbald ging ein Aufschrei durch Italien, Bayern und andere katholische Länder, was den Gerichtshof einige Monate später dazu zwang, sein eigenes Urteil umzustossen.
Im Falle des EGMR geht es nur darum, die politischen Inhalte einer globalen Elite juristisch zu verpacken und flächendeckend durchzusetzen. Will die Schweiz ihrem Gründungsprinzip, keine fremden Richter zu dulden, treu bleiben, dann muss sie aus der EMRK austreten. Das elementarste Recht eines souveränen Landes besteht darin, sein Schicksal selber bestimmen zu können.
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Stilbildend oder stilblütentreibend?
Von Fredi Krebs, SPF
In Erwägung, dass Oskar Freysinger beruflich mit der Sprache arbeitet und auch schon auf Jurys gestossen ist, die ihn für sein dichterisches Schaffen mit Preisen dekoriert haben und dass er für eines seiner Werke lobende Worte von Andi Gross erhalten hat, sei an dieser Stelle dem Setzer eine kleine Anmerkung erlaubt:
Das in Oskar Freysingers Aufsatz sprachlich und bildlich missratene Symbol des durch Europa gehenden mahnend erhobenen Zeigefingers – geschenkt! Aber dass dieser gehende erhobene Zeigefinger nebst Beinen auch noch eine Selbstgerechtigkeit haben solle … ja, das ist dann doch ziemlich dick aufgetragen. Doch nicht genug damit: Dieser Zeigefinger mit Beinen und Selbstgerechtigkeit taucht dann ebendiese in Speichel, und zwar erst noch in den der juristischen Entrüstung!
Schon zwei kleine Sätze Oskar Freysingers lassen uns also staunend und mit vielen unbeantworteten Fragen zurück (man stelle sich nun vor, wie es uns erst mit seinem enormen politischen Schaffen ergehen mag):
- Wie in Dreiteufelsnamen können mahnend erhobene Zeigefinger gehen?
- Wie kann Zeigefingern so etwas wie Selbstgerechtigkeit innewohnen?
- Wie erzeugt juristische Entrüstung Speichel?
- Wie taucht man Selbstgerechtigkeit in diesen Speichel?
Dass dann im gleichen Abschnitt dem Zeigefinger auch noch Arme wachsen und dass er einem System verpflichtet ist, rundet das unsinnige und in nichts stimmende (Welt-)Bild, das uns Oskar Freysinger hier vermitteln will, auf aberwitzige Art mit unfreiwilligem Humor ab.
Es könnte einem Angst und Bange werden: Was, wenn Oskar Freysinger so Politik betreibt, wie er dichtet … ?!? --- Und mit Schrecken stellt man fest: Dieser Aufsatz ist ja gar nicht Dichtung; er ist ein Beitrag zu einer politischen Debatte! Es scheint also eher so, dass Oskar Freysinger so dichtet, wie er politisiert.
Und schon fährt uns der nächste kalte Schauder über den Rücken.
Sei’s drum; denn ich und Oskar Freysinger können so viel Walliser Wein in uns hineinschütten, wie wir wollen, es wird nichts helfen: Wir sind dann zwar dicht – aber Goethe war Dichter. Ein Prost auf die stilblütentreibende allgemeine SVP-Vernebelung!
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